Lagunenstadt in Ueckermünde
Segler soll pauschale Kurabgabe zahlen
Ueckermünde / Lesedauer: 2 min
50 Euro – so viel will die Stadt Ueckermünde als pauschale Kurabgabe von Karsten Wolf aus Torgelow haben. Der Torgelower hat den Sommer über ein Boot in der Ueckermünder Lagunenstadt zu liegen. Anlass genug für die Stadt Ueckermünde, ihn jetzt zur Kasse zu bitten. Eine Forderung, die Karsten Wolf als überzogen ansieht, weshalb er Widerspruch eingelegt hat gegen diesen Bescheid. Immerhin hat er in diesem Sommer lediglich zweimal auf seinem Boot und somit innerhalb der „Stadtgrenzen der Stadt Ueckermünde“ übernachtet. Ansonsten aber ist nur sein Boot in der Marina festgemacht, von wo aus er zu Törns aufbricht. Mehr nicht.
Für den Liegeplatz zahlt er natürlich die entsprechenden Gebühren. Warum er nun noch zusätzlich Geld für die Ueckermünder Stadtkasse hinlegen soll, ist ihm ein Rätsel. „Zum einen weist Ihr Bescheid ein Bemessungsdatum aus (gem. Bescheid 01.01.2018-31.12.2018), das im klaren Widerspruch zu Ihrer eigenen Satzung steht (gem. Satzung 01.05.-30.09. eines jeden Kalenderjahres), und zum Zweiten ist die Bemessungsgrundlage 1,80 Euro pro Übernachtung maximal 28 Tage pro Kalenderjahr“, hat Karsten Wolf in seinem Schreiben formuliert.
Segler würde ein Zugeständnis machen
Nun hofft der Torgelower, dass die Zuständigen im Ueckermünder Rathaus sich diese Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ein Zugeständnis würde er machen, sagt Karsten Wolf. Für die beiden erwähnten Übernachtungen auf seinem Boot ist er bereit, 3,60 Euro Kurabgabe – inklusive Mehrwertsteuer – zu zahlen. Ansonsten keinen Cent mehr – genau wie andere, die ihre Boote in der Lagunenstadt zu liegen haben, aber eben keine ständigen Gäste des Seebades sind und dennoch ebenfalls zur Zahlung der pauschalen Abgabe aufgefordert worden sind, wie Wolf sagt.
Stadtkämmerer Joachim Trikojat war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.