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Gerichtsurteil

Luftgewehrschütze aus Eggesin bekommt Bewährung

Eggesin / Lesedauer: 2 min

In Pasewalk musste sich ein 22-Jähriger für Schüsse verantworten. Verurteilt wurde er am Ende aber dafür nicht.
Veröffentlicht:21.03.2019, 16:39

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Die Schüsse eines damals 22-jährigen Eggesiners mit einem Luftgewehr aus seiner Wohnung haben für den jungen Mann keine juristischen Folgen. Das Verfahren der gefährlichen Körperverletzung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Es sei nicht nachzuweisen, dass Alexander B. gezielt auf Personen geschossen habe. Der Angeklagte habe lediglich eingeräumt, dass er und andere Personen mit dem Luftgewehr geschossen hätten. Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit gesagt werden, dass Alexander B. einen Jungen getroffen habe, auch andere Zeugen hätten geschossen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren

Dem schlossen sich der Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Dietmar Kernchen, und der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Christian Neumann, an. Zeugen konnten Neumann zufolge nicht bestätigen, was sie zuvor in der Vernehmung gesagt hatten. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, weil Alexander B. seine Sorgfaltspflicht nicht eingehalten habe, konnte man nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters nicht machen, weil es einen solchen Strafantrag nicht gegeben habe.

Weil ihm weitere Gesetzesverstöße vorgeworfen wurden, wurde Alexander B. trotzdem verurteilt, und zwar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Er bekommt einen Bewährungshelfer und eine 18-monatige Fahrerlaubnis-Sperre und muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem muss er einen Teil der Kosten für das Verfahren tragen.

Für den Angeklagten sprach wenig

Es gebe zwar erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten und offenkundig falsche Geschichten von ihm, aber die Vorwürfe des Computerbetrugs in zwei Fällen, eines Einmietbetruges in ein Torgelower Hotel (Wert 37 Euro) und des Diebstahls eines Fahrrads (Wert 799 Euro) konnten dem Vorsitzenden Richter zufolge nicht ausreichend bewiesen werden. Am Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen sowie am Erschleichen von Leistungen – Bahnfahren ohne Fahrkarte – in fünf Fällen gebe es aber keine Zweifel. Die Beweise seien überwältigend, sagte der Richter.

Wie der Richter erklärte, wurde aus diesem Verfahren und zwei vorherigen an den Amtsgerichten Pasewalk und Neubrandenburg eine Gesamtstrafe gebildet und auch bislang nicht geleistete Geldstrafen einbezogen. Zugunsten des Angeklagten habe man wenig berücksichtigen können, sagte der Richter auch mit Blick auf die elf Einträge im Bundeszentralregister. Für ihn spreche, dass er jetzt eine Arbeit als Gerüstbauer aufnehmen wolle.

Am Ende der Verhandlung nahm Alexander B. mit Tränen in den Augen seine Schwester in den Arm. Wohlwissend, dass er an einer Verurteilung ohne Bewährung nur knapp vorbeigeschlittert ist.