StartseiteRegionalUeckermündeAus „Jux und Dallerei“ vom Balkon geballert

Aus dem Amtsgericht

Aus „Jux und Dallerei“ vom Balkon geballert

Eggesin / Lesedauer: 3 min

Der mutmaßliche Luftgewehrschütze, der vor zwei Jahren in Eggesin auf Jugendliche geschossen und einen Jungen getroffen haben soll, muss sich vor dem Pasewalker Schöffengericht für diesen und sechs weitere Tatvorwürfe verantworten. Er streitet aber fast alles ab.
Veröffentlicht:07.03.2019, 08:15

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Nur noch ein paar Wochen sind es bis zu seinem 24. Geburtstag. Vorher gibt es noch einen anderen wichtigen Termin im jungen Leben des Alexander B. aus Vorpommern. Am 19. März urteilt das Pasewalker Schöffengericht über mehrere Gesetzesverstöße, die ihm vorgeworfen werden. Computerbetrug und Zechprellerei gehören ebenso dazu wie schwerer Diebstahl und Fahren ohne Führerschein. Fünfmal soll Alexander B. auch ohne Ticket in der Bahn erwischt worden sein. Besonders schwer aber wiegt der letzte von sieben Anklagepunkten, die die Staatsanwaltschaft in dieser Woche am ersten Verhandlungstag vortrug. Im Februar vor zwei Jahren soll Alexander B. in Eggesin auf eine Gruppe Jugendlicher geschossen haben. Ein damals 14-jähriger Junge wurde von dem Luftgewehrgeschoss getroffen. Es blieb zum Glück in seiner Winterjacke stecken und verletzte den Jungen nur leicht.

In weißem Hemd und mit Krawatte vor Gericht erschienen

Alexander B. stritt vor Gericht alles ab. Bis auf einen Vorwurf: Ein Streifenpolizist hatte ihn am 9. Mai 2018 in Liepgarten beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Als er sich damals mit einem quietschegelben Auto und zwei Mädchen darin der Polizeikontrolle entziehen wollte, landete das Auto nach einer scharfen, sandigen Kurve in einem Zaun. Damals habe er sich nicht mit Ruhm bekleckert, räumte Alexander B. ein, dem es wohl in erster Linie peinlich war, vor den Mädchen versagt zu haben. Vor anderen gut da zu stehen, das ist dem adretten jungen Mann offenbar wichtig. Mit weißem Hemd und Krawatte war er zum ersten Verhandlungstag vor Gericht erschienen, sein Auftreten höflich und bemüht korrekt. Als umgänglich und freundlich beschrieben ihn auch einige Zeugen vor Gericht. Alexander B. redet gern und schnell, und er äußerte sich bereitwillig zu allen Anklagepunkten. Demnach sind die meisten der Vorwürfe falsch, und die Zeugen lügen.

"Niemals gezielt auf Menschen geschossen"

Wie es sich tatsächlich verhält, wollte der Vorsitzende Richter in einer detaillierten Zeugenbefragung herausfinden. Dafür haben die fünfeinhalb Stunden des ersten Verhandlungstages nicht ausgereicht, am 19. März ab 10 Uhr wird die Hauptverhandlung im Pasewalker Amtsgericht fortgesetzt.

Auf das Urteil dürften einige Leute sehr gespannt sein, auch der Torgelower Soldat, dem Alexander B. ein 799 Euro teures Fahrrad gestohlen haben soll, oder der Wirt des „Goldenen Adler“ in Torgelow, der den jungen Mann wegen Zechprellerei angezeigt hatte. Eine Nacht mit Frühstück im Wert von 37 Euro soll er ihm schuldig geblieben sein. Und gewiss auch die Mutter, die ihren Sohn als Zeugen zur Verhandlung begleitete – den Jungen, der vor zwei Jahren vom Luftgewehrgeschoss getroffen wurde. Alexander B. hatte zwar eingeräumt, dass er mit Freunden damals in seiner Eggesiner Wohnung öfter aus „Jux und Dallerei“ mit einem Luftgewehr auf ein Verkehrsschild und auf einem Baum geschossen habe, aber niemals gezielt auf einen Menschen. Zeugen, die damals seine Freunde waren, haben bei der Polizei etwas anderes ausgesagt, vor Gericht wollten sie sich daran gar nicht mehr erinnern können.