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Kindesmissbrauch

Vater hat nichts von Pornos mit Stieftochter geahnt

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Was ist das für eine Mutter? Das fragen sich viele vor dem Prozess wegen Kinderpornographie ab Mittwoch. Sprachlos ist auch Michael P.
Veröffentlicht:11.09.2019, 08:37

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Wenn ab Mittwoch im Landgericht Neuruppin seiner Ex-Lebensgefährtin der Prozess gemacht wird, will Michael P. (Name geändert) nicht im Saal sitzen. Zu ungeheuerlich seien die Vorwürfe, die man gegen diese Frau erhebe, sagt der 31-Jährige: „Ich würde das gesundheitlich nicht durchstehen.” Er sei dem Tod nach seinem vierten Herzinfarkt gerade nochmal von der Schippe gesprungen, setzt der Familienvater leise hinzu. Die 29-jährige Prenzlauerin soll in den Jahren 2012 und 2016 kinderpornografische Videos und Fotos ihrer ältesten Tochter gemacht und einem Bekannten überlassen haben.

Ob an diesem Vorwurf etwas dran ist, wird vom 11. September an verhandelt. Die Anklage lautet auf Herstellung kinderpornografischer Schriften, sexuellen Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. „Das ist schon harter Tobak”, sagt der Werkstattangestellte, der mit der Angeklagten ein gemeinsames, jüngeres Kind hat.

Gemeinsames Kind mit der Angeklagten

Seine Tochter sei zu dieser Zeit zwar schon geboren gewesen. „Die Kripobeamten haben mir aber versichert, dass es von ihr keine Aufnahmen gebe.” Michael P. weilte, wie er rückblickend sagt, noch in der Wohnung der Frau, als das SEK eines Abends in dem Ortsteil von Prenzlau anrückte und nach der Hausdurchsuchung alle Kinder sofort in Gewahrsam nahm. „Meine Kleine musste aber nur vier Tage bei einer Pflegefamilie bleiben. Dann durfte ich sie zu mir holen.” Mittlerweile lebt das Mädchen ganz bei ihm.

Er hat das alleinige Sorgerecht für den Knirps erstritten. Das Amtsgericht Frankfurt/Oder befand bereits im Oktober 2018, dass das Mädchen am besten bei ihm aufgehoben ist. Die Mutter war damals zu dem gerichtlich bestimmten Anhörungstermin ohne Angabe von Gründen erst gar nicht erschienen, so steht es in den Akten.

Keine Aussage als Zeuge angesetzt

Dass er nicht als Zeuge aussagen muss, begründet Michael P. mit der Vermutung, dass die Polizei wohl nie Zweifel daran hatte, dass er von den, seiner damaligen Partnerin zur Last gelegten Taten nichts wusste. „Ich bin zu dieser Zeit immer in die Nähe von Berlin gependelt, war also nicht regelmäßig da. Das Fotografieren und Filmen muss während meiner Abwesenheit geschehen sein”, sagt der Mann.

Geahnt habe er davon allerdings auch nichts. „Ich habe mich das oft gefragt. Aber die Antwort lautet nein.” Er selbst hofft nur, dass für die älteren Kinder eine gute Bleibe gefunden wird. Der Kontakt zu ihnen sei leider durch die Unterbringung in einer Pflegefamilie abgerissen. „Und ich wünsche mir, dass endlich dem Antrag auf Nachnamensänderung meiner Tochter stattgegeben wird. Sonst wird sie diesen Makel nie loswerden.” Die Angeklagte hat ihr Einverständnis dafür bisher versagt.