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Coronavirus

Strenge Restriktionen in Städten der Uckermark

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Zur Eindämmung des Coronavirus müssen viele Geschäfte in der Uckermark ab sofort geschlossen bleiben. Im strittigen Fall hilft das Gewerbeamt.
Veröffentlicht:18.03.2020, 13:38

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Auf Verordnung des Landes Brandenburg müssen Geschäfte des Einzelhandels ab sofort geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind explizit Einzelhändler im Lebensmittelbereich, Drogerien und Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Friseure. Auch Baumärkte können weiter ihre Türen für Kunden öffnen. Wochenmärkte finden statt. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind verboten. Osterfeuer und Frühlingsfeste fallen aus.

Handwerk ja, Handel nein

Was aber ist, wenn ein Einzelhändler auch handwerkliche Leistungen anbietet, die laut der Verordnung erlaubt bleiben. So etwa Fahrradhändler, die auch Reparaturen anbieten, Kleidungshändler mit Änderungsschneiderei oder Juweliere mit Schmiedewerkstatt. „In solchen Fällen ist der Handel zu schließen aber die handwerklichen Leistungen können weiter angeboten und ausgeübt werden”, konkretisierte Prenzlaus City-Managerin Susanne Ramm. Die Kunden sollen dann aber möglichst an der Ladentür empfangen werden. Sofern die Werkstatt vom Verkaufsraum räumlich getrennt ist, müsse nur letzterer geschlossen werden. „Andernfalls sollen die Gewerbetreibenden die Kunden einzeln ins Geschäft lassen. Die Hygienebestimmungen sind einzuhalten.”

Berufspendler in Hotels

Kosmetische Behandlungen in Studios dürfen weiter angeboten werden, nicht aber der Verkauf von Kosmetika in den Geschäften. Auch Tattoostudios können offen bleiben, müssen aber die Hygienebestimmungen einhalten. Hotels dürfen zwar keine Touristen mehr beherbergen, wohl aber Berufspendler aus dem Ausland, wenn diese wegen der Grenzschließungen nicht oder nur sehr erschwert nach Hause kommen.

Blumen für Bestattungen

Blumenhändler können Gestecke und Sträuße auf Bestellung anfertigen, allerdings nur für Bestattungen. Grundsätzlich gilt: Der Online-Handel, auch von Einzelunternehmern, ist nicht betroffen. „Wenn also ein Ladengeschäft zu schließen ist, kann dieses auf den Online-Handel ausweichen.” Einzelfälle können mit dem Gewerbeamt der Stadt abgeklärt werden.