StartseiteRegionalUckermarkSex-Täterin aus Prenzlau muss nun doch in Haft

Kindesmissbrauch

Sex-Täterin aus Prenzlau muss nun doch in Haft

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Der Missbrauch der eigenen Tochter hatte Ende 2019 für öffentliche Empörung gesorgt. Doch die verurteilte Mutter legte nach dem harten Urteil Rechtsmittel ein.
Veröffentlicht:05.06.2020, 17:39

Artikel teilen:

Prozessbeobachtern hatten sich Ende letzten Jahres die Nackenhaare aufgestellt. Die Vorwürfe, die gegen eine junge Prenzlauerin erhoben wurden, waren so krass, dass die Beweisaufnahme förmlich weh tat. Man hörte auf den von ihr gemachten Videos Kinderschreie, die von einzelnen Sätzen unterbrochen wurden.

Die Stimme der Angeklagten: „Mensch, bleibst du jetzt so.“ Und: „Wir müssen mal wieder, komm.“ „Zieh aus.“ Beim letzten Video stammelte ihr missbrauchtes Kind bereits die ersten Laute. Die 30-Jährige soll zwischen 2012 und 2016 kinderpornografische Videos und Fotos von ihrer ältesten Tochter gemacht und einem Internetbekannten überlassen haben.

Schlimme Vergangenheit

Die Frau musste sich dafür 2019 vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Die Schilderung der schlimmen Taten löste einen Sturm der Entrüstung in der Leserschaft aus. Die Angeklagte hatte zu ihrer eigenen Verteidigung angeführt, dass sie als kleines Kind selbst sexuell belästigt worden sei. Die eigene Mutter soll davon gewusst und der Vater sie geschlagen haben.

Ihre eigene kleine Tochter, die inzwischen in einer Wohngruppe lebt, bedeute ihr aber immer noch viel, beteuerte die Angeklagte damals. Das Landgericht Neuruppin hatte die zweifache Mutter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dagegen legte sie Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof hat ihre Revision jetzt verworfen, teilte Gerichtsreporterin Dagmar Simons mit. Das Urteil ist rechtskräftig. Die junge Mutter muss ins Gefängnis.