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Kita-Satzung

Prenzlauer Kommunalpolitiker streiten über Kita-Gebühren

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Verwaltung und Stadtverordnete in Prenzlau wollen Familien bei den Kita-Gebühren entlasten. Wie so häufig, steckt der Teufel aber im Detail.
Veröffentlicht:09.06.2020, 18:17

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Nachdem der Entwurf der neuen Kita-Satzung für Prenzlau sowohl im Bildungs- als auch im Finanzausschuss für Debatten gesorgt hatte, kam es nun auch im Hauptausschuss zu einer längeren Diskussion. Dabei herrscht nach wie vor „grundsätzlich“ Einverständnis – Familien sollen entlastet werden. Diesmal war ein Satz des Entwurfs der Knackpunkt. Thomas Richter (Wir Prenzlauer) wollte diesen Satz aus dem Beschlussentwurf gestrichen haben. Dieser steht im Paragraf 9 Absatz 5.2 des Entwurfs der neuen Satzung. Dort heißt es: „Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig.“ Thomas Richter hatte diesbezüglich einen Einzelantrag gestellt.

Frage der Berechnung der Eltern-Einkommen

Aus Sicht von Thomas Richter gibt es für die Kostenbeitragssatzung zwei zentrale Begriffe. Der eine sei Einkommen, der zweite Sozialverträglichkeit. Mit dem Einkommensbegriff, der die Grundlage für weitere Berechnungen bilde, lehne man sich an das Einkommensteuergesetz an. In diesem Gesetz kenne man, grob gesagt, Gewinne und Verluste. „Nun haben wir in unserem Satz, dass der Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten nicht zulässig ist.“

Das heiße, dass aus dem Einkommen etwas herausgenommen werde, und zwar das Stück, welches zu einer Entlastung führen würde. „Weil das Einkommen bei Berücksichtigung der Verluste geringer wird. Durch das Verrechnungsverbot scheidet das aber aus. Nur das positive Einkommen werde berücksichtigt.“ Aus Sicht von Thomas Richter führe das zu einer einseitigen Belastung der positiven Einkünfte, ohne dass man die negativen Einkünfte berücksichtige.

Bürgermeister verweist auf Mustersatzung

Dem mochte Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) nicht folgen. „Wir haben hier im Kreis eine abgestimmte Mustersatzung. Der Text sollte also möglichst einheitlich sein im Landkreis. Hauptsächlich hat Herr Richter schon recht, denn das Urteil ist Rechtsprechung.“ Eins sei aber Fakt, wer ein prekäres Arbeitsverhältnis habe, der komme nicht auf negative Einkünfte. Zudem käme dieser Arbeitnehmer überhaupt nicht in die Zahlungspflicht, weil das Einkommen zu gering sei.

Im Endeffekt wurde der Einzelantrag von Thomas Richter mit zwei Stimmen dafür, zwei Gegenstimmen bei sieben Enthaltungen abgelehnt. Die Satzung wurde am Ende mit drei Stimmen dafür bei acht Enthaltungen angenommen.