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Baugutachter reagiert

Prenzlauer Hausbesitzer soll Zwangsgeld zahlen

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Weil ein Eigentümer nicht auf behördliche Schreiben geantwortet hat, wird es für ihn jetzt teuer. Kreis und Anwohner haben die Nase voll.
Veröffentlicht:22.01.2019, 14:37

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Die Straße „An der Schnelle“ hat sich in Prenzlau zu einer hübschen Wohngegend gemausert. Umso mehr fallen die Schandflecken ins Gewicht. Eines der unrühmlichen Beispiele ist das Ruinenhaus Nummer 67. Anwohner beklagen dort seit Jahren den Verfall. Auf dem Hof türmt sich Müll, der Fußweg ist zugewuchert und Scheiben sind geborsten. Letzteres hat die Stadt Prenzlau nach einem Hinweis des Uckermark Kurier jetzt abgestellt. René Harder, Bauordnungsamtsleiter beim Landkreis, erklärt, dass jetzt auch ein Baukontrolleur vor Ort war. Dieser stellte zwei Gefahrenquellen fest. Neben den zerschlagenen Fenstern fiel ihm ein loser Mauerstein am Giebel auf.

Anordnung nicht befolgt

Da die Eigentümerin, bei der es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt (GmbH), nicht auf ein Anhörungsschreiben des Landkreises reagierte, wurde zu deren Lasten angeordnet, die zerborstenen Scheiben zu beseitigen und die Öffnungen dauerhaft zu verschließen sowie den losen Mauerstein zu befestigen. Da diese Anordnung nicht befolgt wurde, erfolgte mit Bescheid vom 14. Januar die Festsetzung des für den Fall angedrohten Zwangsgeldes. Sollte auch dieser Schritt nicht erfolgreich sein, wird der Landkreis weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Der Baukontrolleur will nun noch den rückwärtigen Grundstücksteil in Augenschein nehmen. Eventuelle Müllablagerungen werden dem Umweltamt gemeldet.