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Kindesmissbrauch

Mutter missbraucht eigene Tochter als Lockvogel für Pädophilen

Neuruppin / Lesedauer: 4 min

Eine Prenzlauerin steht vor Gericht, weil sie kinderpornografische Bilder von ihrer Tochter angefertigt haben soll, um eine Internetbekanntschaft an sich zu binden. Laut Polizei war das Mädchen auf einigen der Bilder noch kein Jahr alt.
Veröffentlicht:11.09.2019, 15:44

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Es war wohl eine sehr einseitige Beziehung zwischen der 29-Jährigen aus Prenzlau und ihrer Internetbekanntschaft, Denny M. aus Berlin. Die junge Mutter wollte offensichtlich eine Liebesbeziehung, er dagegen hatte nur ein sexuelles Interesse an ihrer kleinen Tochter.

Das jedenfalls zeigte sich bei der Auswertung von Dateien, Bilder und WhatsApp-Verläufen mit kinderpornografischem Inhalt, wie eine Polizeibeamtin sagte. Dieses Material hatten Beamte bei einer Wohnungsdurchsuchung Ende 2016 bei M. sichergestellt. Er wurde Anfang dieses Jahres wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Bei der Auswertung des gefundenen Materials stießen die Ermittler auf einen Ordner mit kinderpornografischen Bildern der 2011 geborenen Tochter der Prenzlauerin.

Die junge Mutter muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Sie soll in den Jahren 2012 bis 2016 von dem Kleinkind kinderpornografische Videos und Fotos hergestellt haben.

Angeklagte will sich nicht äußern

Die Angeklagte wollte weder etwas zu ihrem bisherigen Leben noch zu den Vorwürfen sagen. Die Polizeibeamtin, die sich mit den Dateien beschäftigt hat, zeigte sich sichtlich geschockt, trotz langjähriger Berufserfahrung. Besonders die Chatverläufe ließen sie nicht unberührt. „In diesem Fall ist es besonders schlimm, weil es die eigene Mutter war.“ Die, das war für die Beamtin aus dem intensiven Kontakt der Angeklagten mit M. ersichtlich, habe ihre kleine Tochter als Werkzeug eingesetzt, um ihn zu locken. „Sie hat um ihn gekämpft, obwohl ihr in hellen Momenten klar war, dass er nicht an ihr, sondern nur an dem Kind interessiert war.“

Er habe die junge Mutter immer wieder hingehalten. Wenn er die Beziehung beenden wollte, habe sie ihm angeboten, ihm weitere Bilder zu schicken, ihn auch gefragt, was er denn sehen wolle, so die Beamtin. Sperrte sich das Kind und drückte die Beine zusammen, soll die 29-Jährige der Kleinen laut Anklage gesagt haben: „Komm, wir müssen mal wieder.“

Beschuldigte von Bekanntschaft unter Druck gesetzt

Deutlich wurde aus den Chatverläufen auch, dass M. der 29-Jährigen genaue Anweisungen gab, welche Posen des Kindes er sehen wollte. Die Angeklagte habe immer wieder auf Treffen gedrungen, die er aber ablehnte, wenn sie ohne Kind kommen wollte. Das alles ergab sich aus dem umfangreichen Chatverlauf, der der Polizei vorlag. Daraus ging auch hervor, dass die Angeklagte etwa ein Jahr von Mitte 2012 bis 2013 mit M. befreundet war.

Eventuell gab es auch schon vorher einen Kontakt zwischen den beiden, meinte die Beamtin. Ihrer Ansicht nach war das Mädchen auf einigen Fotos noch nicht einmal ein Jahr alt. Auch nach dem Ende der Beziehung sandte die 29-Jährige wohl weiter kinderpornografische Bilder an ihn. „Sie hat ihre Vorteile über das Wohl ihres Kindes gestellt“, sagte die Beamtin am Mittwoch.

Einer ihrer Kollegen erinnerte sich noch gut an die Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten Anfang 2017 in Prenzlau. „Als wir ihr den Tatvorwurf eröffneten, reagierte sie normal.“ Worum es ging, habe sie wohl erst später begriffen. Zunächst habe sie seiner Kolleginnen gegenüber alles bestritten, auch, M. überhaupt zu kennen. Dann habe sie gesagt, an keinem ihrer Kinder sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Völlig aufgelöst sei sie jedoch gewesen, als Mitarbeiter des Jugendamtes kamen und die Kinder mitnahmen.

Achtjährige lebt inzwischen in Wohngruppe

Die heute Achtjährige und ihr jüngerer Bruder leben inzwischen in einer geschützten Wohngruppe. Wie eine Erzieherin berichtete, zeigt das geistig zurück gebliebene Mädchen Verhaltensauffälligkeiten. So habe sie sich bis vor kurzem geweigert, sich fotografieren zu lassen. Sie lege eine besondere Zuwendungsbedürftigkeit an den Tag und tue sich selber weh. Warum sie in der Einrichtung lebe, sei ihr nicht bewusst. „Die Frage, warum sie nicht bei Mama wohnt, stellt sie nicht“, sagte die Erzieherin. Auch über den Missbrauch rede das Kind nicht. Auf die regelmäßigen Besuche der Mutter freue sich das Mädchen, der Abschied falle ihr aber leicht, gehe ohne Tränen vonstatten.

Die Verhandlung wird am 25. September fortgesetzt.