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Betrug

Miese Kumpels brocken 28-Jährigem Prozess ein

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Gutmütigkeit schützt vor Strafe nicht, das musste ein Prenzlauer erfahren. Er wurde angeklagt, weil seine Freunde krumme Geschäfte gemacht hatten.
Veröffentlicht:27.10.2019, 09:38

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Etwas blauäugig ging der junge Mann bei Abschluss von Verträgen schon vor, obgleich er wohl die Tragweite seiner Handlungen nicht ganz begreifen konnte: Denn der 28-Jährige steht unter Betreuung und hat deshalb wohl aus Gutmütigkeit fünf Verträge für Kumpels unter seinem Namen abgeschlossen. Dabei ging es vor allem um Handy- und Darlehensgeschäfte im Wert von 45 bis 800 Euro, die nicht beglichen wurden. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn deshalb Anklage wegen mehrfachen Betruges.

Der Angeklagte zeigte sich zum Prozessauftakt durchweg geständig. Ein Kumpel habe ihn gefragt, ob er nicht unter seinem Namen einen Handyvertrag abschließen könne, erinnert er sich zurück. „Da habe ich ja gesagt, und er hat mir seinen Ausweis dafür gegeben. Es lief ja alles übers Internet und war sehr einfach“, so der Sünder.

Großer Schuldenberg

„Warum haben Sie denn nicht Ihren eigenen Personalausweis dafür genommen?“, das wollte die Staatsanwältin daraufhin wissen. „Das weiß ich auch nicht, war wohl eine dumme Idee“, kam zur Antwort. Zum Motiv gestand er ein: „Ich brauchte dringend Geld, weil ich Schulden begleichen wollte.“ Doch das ging nach hinten los, denn der Schuldenberg wurde immer größer. „Ich zahle das jetzt in Raten ab“, versicherte der 28-Jährige. Fünf Euro monatlich würden von seinem Konto abgebucht, bis alles beglichen sei, bestätigte seine Mutter. Er selbst habe nicht einmal 500 Euro Einkommen im Monat. Nach der Beweisaufnahme regte die Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens gegen eine Arbeitsauflage von 80 Stunden an. Ihre Begründung: Der Angeklagte sei offensichtlich überfordert gewesen und habe die Tragweite seines Handels nicht erkennen können. Diesem Vorschlag stimmten alle Beteiligten zu.