StartseiteRegionalUckermarkJunge Familie kämpft um Haus in der Uckermark

Behördenärger

Junge Familie kämpft um Haus in der Uckermark

Lützlow / Lesedauer: 4 min

Isabella Pommerening möchte nach Jahren als Führungskraft bei Air Berlin in die Heimat zurückkommen. Doch auf ihrem Grundstück darf sie nicht bauen.
Veröffentlicht:10.06.2020, 15:27

Artikel teilen:

Isabella Pommerening sitzt im Garten ihrer Mutter und lässt die Beine baumeln. Sie hat noch „coronafrei“ und genießt es, wieder in ihrem alten Zuhause zu sein. Kurz vorm Lockdown hatte sich die 37-Jährige in Berlin als „Systemischer Coach“ selbstständig gemacht. Als die Coronabeschränkungen begannen, ging sie mit ihrem Mann ins Homeoffice am Zweitwohnsitz in Lützlow.

Nur 150 Meter vom Haus ihrer Kindheit entfernt hatte das Paar bereits 2019 einen Hof erworben. Dort schlug die kleine Familie übergangsweise ihre Zelte auf. „Die Bedingungen sind ideal. Das Internet ist sogar schneller als in der Hauptstadt. Mein Mann kann seine Videokonferenzen problemlos von zu Hause aus abhalten. Auch bei meinem Coaching ist das möglich“, schwärmt die langjährige Air Berlin-Führungskraft.

Traum platzt

Für sie beide sei die Coronakrise glücklicherweise nicht zur Katastrophe geworden, versichert Isabella Pommerening dankbar. Im Gegenteil. Dank ihrer ortsunabhängigen Jobs konnte sie mit ihren Lieben wieder öfter dort sein, wo ihr Herz noch immer schlägt – in der Uckermark. Während dieser Zeit manifestierte sich bei Isabella Pommerening der Wunsch, das 60 Quadratmeter-Häuschen in der Nähe ihrer Mutter zu ihrem richtigen Wohnsitz zu machen. Doch momentan sieht es so aus, als ob dieser Traum platzt. Der Landkreis Uckermark hat den Bauantrag abgeschmettert. „Und mir durch die Blume zu verstehen gegeben, dass ein Widerspruch nur unnötig Geld koste, weil man dem sowieso nicht stattgeben würde...“ Die Behörde, so die junge Frau, begründe das damit, dass das 2000 Quadratmeter große Grundstück im Außenbereich liege.

Die neuen Eigentümer können sich da nur wundern. Rechts und links stehen nämlich andere Wohnhäuser, und bis zur Dorfstraße sind es nur ein paar Meter. „Warum also verbietet man uns den Ausbau des Hauses?“ fragt sie sich: „Sollte eine Behörde nicht vielmehr gerade in dieser Krisenzeit Perspektiven für den Landkreis im Blick haben?“

Mutter besorgt

Mutter Annett Pommerening kann das Bauamt ebenfalls nicht verstehen. Die 55-Jährige war Katechetin bei der Kirche und betreut jetzt neben ihren 18-jährigen Zwillingen und der eigenen Mutter noch zwei Pflegekinder: „Die Uckermark ist überaltert. Junge Leute wandern ab. Warum legt man dann denen, die zurückkommen möchten, Steine in den Weg? Sollte man ihnen die Rückkehr nicht stattdessen erleichtern? In unserem Fall gäbe es dann wieder eine funktionierende Großfamilie, in der alle Angehörigen füreinander sorgen und voneinander profitieren. Es wird doch immer gesagt, dass die Gesellschaft darauf fußt.“ Tochter Isabella ergänzt, dass Familien wie die ihre Zukunft für die Dörfer brächten: Kaufkraft, Steuern, Handwerkeraufträge – ihr fallen sofort unzählige Pluspunkte für eine Ansiedlung junger Leute ein. Bis hin zu Kitas und Schulen, für die der Nachwuchs gesichert sei. „Aber nein, man pocht auf Paragraphen. Mir kommt es so vor, als ob irgendwann in den 1990er Jahren, als die Außenbereiche festgelegt wurden, ein Stift genommen und eine rote Linie auf der Karte gezogen wurde. Und an dieser traut sich niemand mehr zu rütteln. Aber so geht es nicht. Die Zeiten ändern sich. Also müssen Gesetze und Verordnungen nachziehen. Die Festlegungen wurden von Menschen getroffen und können somit auch von Menschen an die neuen Bedingungen angepasst werden.“ Die junge Frau weiß von anderen potenziellen Heimkehrern, denen es ähnlich geht. „Die Uckermark verschenkt sich viel, wenn sie hier nicht nach neuen Wegen sucht und bürgerfreundlich reagiert.“

Chance verpasst

Bauordnungsamtsleiter René Harder bestätigte auf Nachfrage, dass der Antrag, das Haus entweder auf 120 Quadratmeter zu erweitern oder durch einen Neubau zu ersetzen, bestandskräftig abgelehnt wurde. „Das besagte Wochenendhaus mit einer Baugenehmigung aus 1982 befindet sich außerhalb der Grenzziehung der rechtswirksamen Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde und liegt damit eindeutig im Außenbereich.” Insofern sei die Einordnung nicht diskutierbar, sondern folge verbindlich aus dem Ortsrecht der Gemeinde. Entsprechende Vorhaben seien nach dem Willen des Gesetzgebers unzulässig, wenn sie öffentliche Belange beeinträchtigten. „Würde die bauliche Inanspruchnahme des Außenbereichs durch ein Wohnhaus zugelassen, käme es zur Entstehung einer Splittersiedlung. Es würde nicht nur der bestehende bauliche Bestand auf diesem Grundstück verfestigt, sondern auch eine Vorbildwirkung für weitere Umnutzungen bzw. Neubebauungen im Außenbereich entstehen... Wohnhäuser sind den durch Bebauungspläne festgesetzten Baugebieten und den unbeplanten Innenbereichen vorbehalten.” Dass die Familie jetzt ein weiteres Grundstück im Ort kauft, dürfte indes niemand im Ernst erwarten. Wahrscheinlicher ist, dass sie in der Hauptstadt bleibt und Lützlow die Chance auf neue Bewohner verpasst.