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Waldgesetz in Brandenburg

Im Wald sind Hunde anzuleinen

Templin / Lesedauer: 2 min

Jogger aus dem Boitzenburger Land sind im Wald auf unangeleinte Hunde getroffen. Eigentlich gilt Anleinpflicht im Wald, aber nicht für alle Hunde.
Veröffentlicht:08.11.2020, 17:57

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Eine Joggergruppe aus dem Boitzenburger Land ist auf ihrer Laufrunde auf Waldwegen entlang der Suckowseen großen Hunden begegnet, die nicht angeleint waren. Hundebesitzer sollen mit Fahrzeugen nebenher gefahren sein. Die Jogger fühlten sich bedroht, und das umso mehr, als sie selbst einen angeleinten Hund mit sich führten und die Tiere schon die Zähne fletschten.

Ausnahme für Jagdhunde

Prinzipiell dürften Hunde nach dem Landeswaldgesetz nur angeleint durch den Wald geführt werden, bestätigte Uwe Noack, Leiter der Oberförstereien Boitzenburg und Milmersdorf im Landesbetrieb Forst, zuständig für die hoheitlichen Aufgaben in den Wäldern der Uckermark. Allerdings gebe es Ausnahmen für Polizei- und Jagdhunde, für letztere aber nur in Ausübung jagdlicher Tätigkeiten, wozu auch deren Ausbildung gehöre. Allerdings sei das kein Freibrief, die Tiere frei herumlaufen zu lassen, so Noack. Der Hundeführer müsse seine Hunde jederzeit abrufen können, wenn diese nicht folgen, sei das ein Fehler in der Ausbildung oder Erziehung und der Hund noch nicht soweit, ihn im Wald von der Leine zu lassen. Jäger dürften ihren Hund auf keinen Fall außerhalb ihres Einwirkungsbereiches laufen lassen.

Verstoß gegen Waldgesetz dokumentieren

Waldbesuchern, die plötzlich freilaufenden Hunden gegenüberstehen, rät der Oberförster, auf jeden Fall stehen zu bleiben, bis der Hundeführer sich wieder im Einwirkungsbereich befindet und den Hund abrufen kann. Er rät bei freilaufenden Hunden im Wald, Anzeige bei der Oberförsterei zu erstatten. Dazu sollten (zum Beispiel mit dem Smartphone) möglichst der genaue Standort des Vorfalls und der Zeitpunkt dokumentiert werden, gegebenenfalls das Autokennzeichen notiert werden. Die Forstbehörde nimmt dann Kontakt zu den Haltern, höre sie zum Sachverhalt an und verwarne sie nötigenfalls mit einem Verwarngeld.