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Reaktion auf Urteil

Haßleben befürchtet Industrieruine

Haßleben / Lesedauer: 1 min

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat Konsequenzen auch für andere Vorhaben in Haßleben. Einiges wird noch schwieriger.
Veröffentlicht:14.07.2020, 10:27

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Nach dem endgültigen Aus für die Wiederbelebung einer industriellen Schweinemast in Haßleben (Uckermark) durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg scheint eine Nachnutzung des riesigen Stallkomplexes im Dorf erneut in weite Ferne gerückt.

Investor überrascht

Die Begründung für die Ablehnung der industriellen Schweinemast hat die Investorseite wie die Gemeinde überrascht. Bislang waren beide davon ausgegangen, dass sich der Komplex im Innenbereich befindet. Nach dem Gerichtsbeschluss, der nicht mehr beklagt werden kann, soll es doch im Außenbereich liegen. Das setzt nun auch Grenzen für andere künftige Vorhaben an diesem Standort.

Industriebrache befürchtet

Soll das Objekt eine Nachnutzung erfahren, geht das nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sagte der Bürgermeister der Gemeinde. Frank Zimmermann befürchtet, Haßleben werde nun noch lange mit einer Industriebrache leben müssen. Der Gemeinde sind die Hände gebunden. Der Ball liegt beim Eigentümer.

Auf Suche nach alternative Nutzung

Das Projektentwicklungsteam des Investors Harry van Gennip soll schon seit Längerem nach alternativen Nachnutzungen für das Areal gesucht haben. Sie sollen wieder im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion liegen, sagte Gennip-Berater Dr. Helmut Rehhahn, der einen Verkauf der Immobilie nicht ausschließt. Allerdings wäre solch ein Vorhaben nun auch für neue Investoren eine Gleichung mit vielen Unbekannten.