StartseiteRegionalUckermarkAngeklagter muss sich für versuchten Mord verantworten

Landgericht Neuruppin

Angeklagter muss sich für versuchten Mord verantworten

Neuruppin / Lesedauer: 1 min

Als ein schwieriger Weg der Wahrheitsfindung erweist sich die Verhandlung gegen einen Messerstecher. Die Aussagen widersprechen sich.
Veröffentlicht:26.03.2019, 17:00

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War der Messerstich, der den 37-jährigen K. am 1. September in Angermünde in den Rücken traf, ein Versehen? So jedenfalls stellte es der Angeklagte, der 34-jährige B., vor dem Landgericht Neuruppin dar. Von versuchtem Mord dagegen geht die Staatsanwaltschaft aus.

Unterschiedliche Einschätzungen und Aussagen

Fakt ist, dass der Beschuldigte den 37 Jahre alten K. mit einem Messer attackiert hat. Die Motivlage ist allerdings noch völlig unklar. Während Freunde und Bekannte den Angeklagten in der Verhandlung entlastet haben und ihm einen Mordversuch nicht zutrauen, hält die Staatsanwaltschaft an ihrer Anklage fest.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Den ausführlichen Gerichtsbericht gibt es hier: 

Versuchter Mord oder doch nur ein Versehen?