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Pfusch-Vorwurf

20-Jährige streitet mit Friseurin wegen Haarverlängerung

Prenzlau / Lesedauer: 4 min

430 Euro hat Jenny Krüger für ihre Extensions berappt. Doch mittlerweile bereut die Uckermärkerin das sehr. Im Salon versteht man das nicht.
Veröffentlicht:02.07.2020, 10:37

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Jenny Krüger ist eine hübsche junge Frau und mit 20 ständig auf der Suche nach optischer Veränderung. Bei den Haaren beispielsweise experimentierte die Kauffrau für Bürokommunikation in der Vergangenheit gern herum. Doch durch die Färberei war ihr eigentlich von Natur aus sehr dickes Haar am Ende total kaputt, wie sie selbstkritisch sagt.

In dieser Situation habe sie sich, so die Handyshop-Mitarbeiterin, zu Extensions entschlossen. Für 430 Euro gönnte sich die Milmersdorferin eine Haarverlängerung. „Weitere 80 Euro gab ich für spezielle Pflegemittel aus“, erzählt die Uckermärkerin. Doch ein paar Wochen später hat sie die Ernüchterung eingeholt. Jenny Krüger beklagt einen dünnen, struppigen Schopf und gibt die Schuld der Friseurin. „Eine getapte Strähne ist bereits komplett raus, der Rest hängt am seidenen Faden“, schimpft die verärgerte Kundin – obwohl sie alle fachlichen Hinweise berücksichtigt habe.

Kein Echthaar?

Die junge Frau bereut die Haarverlängerung bereits bitter, zweifelt mittlerweile sogar an, dass die Strähnen überhaupt – wie im Salon zugesagt – aus Echthaar sind und dass das Klebeverfahren zu ihrem Haartyp gepasst hat. „Ich traue mich ja kaum noch unter Leute, so wie ich aussehe.“

Die 20-Jährige ist wütend und vor allem enttäuscht, dass sie sich mit dem Friseur nicht einigen kann, was das weitere Prozedere anbelangt, so ihre Schilderung. Sie möchte die Extensions kostenlos entfernen lassen und einen Teil des Geldes zurück.

Im Salon ihrer Wahl ist man entsetzt, dass die Kundin mit diesem Problem zur Zeitung gegangen ist. Die Chefin sagte dem Uckermark Kurier auf Nachfrage, dass es die Branche durch die Coronaauflagen ohnehin schon schwer genug habe und man zusätzlichen Ärger nicht gebrauchen könne. Sie hätte, so die Friseurmeisterin, das Ganze gern im persönlichen Gespräch geklärt, doch das habe die Kundin am Telefon abgelehnt. „Somit kann ich gar nicht sagen, wo das Problem überhaupt gelegen hat.“ Aus Erfahrung wisse sie, so die Saloninhaberin, dass Extensions einen ungeheuren Pflegeaufwand hätten.

Wie eine Barbiepuppe

Das sei mit den Haaren einer Barbiepuppe vergleichbar, diese würden bei falscher Pflege auch struppig, versucht sie zu beschreiben. Die Friseurmeisterin versicherte weiter, dass es viele zufriedene Kunden mit sogenannten Klebe-Extensions gebe und dass man bei anfänglichen Schwierigkeiten schnell helfen könne. „Aber dafür muss die Dame eben nochmal auf dem Stuhl sitzen. Das habe ich ihr jedenfalls angeboten“, versicherte die Unternehmerin.

Von dieser Offerte habe sie, so Jenny Krüger, Abstand genommen, weil sofort ein Betrag von 30 Euro fürs Entfernen zur Debatte gestanden habe. „Ich werde den Pfusch nicht nochmal bezahlen.“ Was diese Aussage anbelangt, ist die Firmenchefin von einem Missverständnis überzeugt: „So habe ich das nicht gesagt.“ Sie erneuerte ihren Vorschlag, die Angelegenheit in beiderseitigem Interesse friedlich zu klären, zumal ja der Ruf ihres Geschäfts davon abhänge.

Schlichter sind da

Aber danach sieht es nicht aus. Wenn bei Streitigkeiten wie diesen Aussage gegen Aussage steht, kommt oft die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Frankfurt/Oder ins Spiel. Hier hat Juristin Anja Schliebe immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Betrieben auf dem Tisch. Das Gros machen Konflikte rund ums Haus, also Baudienstleistungen aus, wie die Vermittlerin sagt. Sie sei seit 2007 im Amt und habe es erst maximal fünfmal mit einem „haarigen Problem“ zu tun gehabt. Aber auch Friseurkunden hätten natürlich Anspruch auf ein Vermittlungsverfahren, das sei gesetzlich verankert. Die Arbeit eines Friseurs ist schließlich eine Handwerksleistung wie jede andere auch. Wenn Dinge anders gemacht werden als vorab besprochen, liegt ein Mangel vor.

Im vergangenen Jahr gingen bei der Rechtsexpertin 28 Anträge auf Schlichtungsverfahren ein. 2020 liegen bereits elf auf ihrem Tisch. Das Antragsformular kann online von der Seite der Kreishandwerkskammer herunter geladen werden. Es wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Ziel sei, so Anja Schliebe, ein gemeinsames Gespräch, zu dem ein Sachverständiger hinzugezogen werden kann, der im Vorfeld ein Gutachten erstellt. „Die Kosten dafür sind nicht zu unterschätzen und müssen zunächst von beiden Parteien hälftig getragen werden. Am Ende zahlt der die Rechnung, der nicht Recht bekommen hat.“ Die in ihrem Büro erzielte Einigung sei verbindlich wie ein Vertrag und somit auch einklagbar, versicherte die Fachfrau der Handwerkskammer. Doch nicht immer kämen die Streitparteien auch überein, räumt Anja Schliebe ein. 2019 sei es zum Beispiel letztlich zu acht Gesprächen gekommen, bei denen es nur in vier Fällen eine Einigung gab. Wie viele Streithähne sich dann vor Gericht wiedersahen, weiß die Juristin nicht.