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Waldbrandgefahr

Grillen nur mit Sicherheitsabstand erlaubt

Milmersdorf / Lesedauer: 1 min

Das schöne Wetter lockt die Uckermärker ins Freie. Doch in Zeiten großer Trockenheit ist dabei einiges zu beachten, warnen Förster.
Veröffentlicht:25.05.2018, 07:00

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Zum siebenten Mal in diesem Jahr gilt in der Uckermark die Waldbrandgefahrenstufe IV. Und die Gefahr steigt mit jedem trockenen Tag. Darauf sollten sich die Uckermärker auch bei ihren Freizeitaktivitäten am kommenden Schönwetter-Wochenende einstellen, so Ute Ueckermann von der Oberförsterei Milmersdorf/Boitzenburg des Landesbetriebes Forst.

Regelungen auch für Privatgrundstücke

Auch auf befriedeten Privatgrundstücken sind offene Feuer wie das Grillen nur dann erlaubt, wenn ein Mindestabstand zum Wald von 30 Metern eingehalten werden kann. In der Uckermark gibt es viele Bungalowsiedlungen, Zeltplätze, Gärten, die sich mitten im Wald befinden. Auch dort gilt dieser Mindestabstand.

Bisher nur ein Waldbrand in diesem Jahr

In der Uckermark werden sämtliche Waldflächen über fünf Kameras auf Rauchentwicklungen überwacht, die auf vier Feuerwachtürmen und einem D2-Mast montiert sind. In der Waldbrandzentrale in Eberswalde überwachen erfahrene Waldarbeiter die Bilder rund um die Uhr. So hat sich die Zahl der Waldbrände in der Uckermark auf wenige Brände auf Kleinstflächen beschränkt. In diesem Jahr brannte im Landkreis bislang nur einmal ein Wald – bei Gartz.