StartseiteRatgeberWie bekommen pflegende Angehörige die Anerkennungsprämie?

Fragen zu Corona

Wie bekommen pflegende Angehörige die Anerkennungsprämie?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Was ist, wenn ich wegen einer Warnung der Corona-App zu Hause bleibe? Bekomme ich Geld zurück, wenn der Wellnessbereich im Hotel gesperrt ist? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es hier.
Veröffentlicht:07.07.2020, 09:58

Artikel teilen:

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich wegen einer Warnung der Corona-App zu Hause bleibe?

Dafür ist die alleinige Warnung durch die App nicht ausreichend. Sie dient als Hinweis, um Kontakt zum Gesundheitswesen aufzunehmen. Wenn man durch die App gewarnt wird, sollte man ärztliches Fachpersonal kontaktieren und das weitere Vorgehen abklären. Wird man positiv auf Corona getestet, kann man eine Krankschreibung erhalten und hat somit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Ihr Arbeitgeber wird dafür wiederum vom Gesundheitsamt entschädigt.

Mehr lesen: Hier können Sie die Corona-App herunterladen

Wir haben Urlaub in einem Hotel gebucht, in dem coronabedingt viele Angebote wie der Wellnessbereich nicht zugänglich sind. Können wir einen Teil der Buchungskosten zurückfordern?

Grundsätzlich kann man anteilsmäßig Kosten zurückfordern, wenn ursprüngliche Angebote nicht genutzt werden können. Das gilt insbesondere für Buchungen, die vor den Einschränkungen in Folge der Pandemie abgeschlossen wurden. In aktuellen Buchungen verweisen die Anbieter inzwischen auf das eingeschränkte Angebot und passen ihre Preise entsprechend an.

Mehr lesen: Kündigung wegen Corona – muss ich das hinnehmen?

Ich habe gehört, dass pflegende Angehörige in M-V eine Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro erhalten. Wie läuft dafür das Antragsverfahren?

Laut Sozialministerium M-V erhalten Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro. Dafür stellt das Land 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialsfonds bereit. Der Antrag dafür muss beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) gestellt werden. Ein entsprechendes Formular kann von der Internetseite des Sozialministeriums in Schwerin heruntergeladen werden.

Dürfen Urlauber aus Risikogebieten in MV beherbergt werden, wenn sie einen negativen Test vorweisen können?

Nein. Gemäß der Landesverordnung von MV ist ein ärztliches Zeugnis gefordert, das sich auf eine molekularbiologische Testung auf eine mögliche Infektion auf Covid-19 stützt, die bei Einreise in MV nicht länger als 48 Stunden her ist. Dieser Befund muss im ärztlichen Zeugnis berücksichtigt sein. Die Zeitschienen für Laborbefunde sind aber in Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen häufig länger.

Mehr lesen: Corona-Impfstoff wird in Vorpommern getestet

Meine Tochter lebt in Michigan (USA). Darf sie jetzt mit ihrem amerikanischen Mann und den beiden Kindern uns in Deutschland besuchen?

Das ist derzeit nicht möglich. Denn Reisende aus Ländern wie den USA, Russland oder Brasilien dürfen gegenwärtig nur in Ausnahmefällen in die EU kommen. Die Regelungen dazu werden alle zwei Wochen neu überprüft. Für unbedingt erforderliche familiäre Besuche, etwa zu Beerdigungen oder Hochzeiten, ist ein Dringlichkeitsnachweis erforderlich. Ausnahmen gibt es auch für hochqualifizierte Fachkräfte, Gesundheitspersonal, Transitpassagiere oder Geschäftsreisende mit dringendem Anliegen.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected] Betreff: „Frage zu Corona“