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Verspäteter Handwerker

Welche Wartezeit ist für Kunden zumutbar?

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der Termin ist lange vereinbart – und trotzdem lässt sich der Handwerker nicht blicken. Wann können Kunden einfach gehen?
Veröffentlicht:18.07.2019, 06:00
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Noch schnell den Klempner in die Wohnung lassen und dann zur Arbeit oder die Kinder abholen: Wenn sich der Handwerker verspätet, müssen Auftraggeber nicht unbegrenzt warten, erklärt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Nach einer zumutbaren Wartezeit können sie gehen. Steht der Handwerker dann vor verschlossener Tür, darf er die Kosten für An- und Abfahrt nicht in Rechnung stellen.

Halbe Stunde gilt als zumutbar

Ist ein Termin fest vereinbart, müssen Kunden normalerweise den Zeitaufwand für die zusätzliche Anfahrt bezahlen, wenn sie nicht da sind. Ungefähr eine halbe Stunde zu warten, sei im Alltag zumutbar, schätzt Erik Stange vom BSB. „Aber in der Praxis muss man sich heutzutage überlegen, ob man die Verspätung nicht akzeptieren sollte. Bei der aktuellen Auftragslage und dem Fachkräftemangel ist es ja sehr schwer, einen Ersatzhandwerker zu finden“, so Stange.