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Corona-Maßnahmen

Welche Sportarten sind jetzt (wieder) erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Dürfen Vereins- und Freizeitsportler wieder trainieren? Gilt das Kurzarbeitergeld auch für 450-Euro-Jobs? Der Nordkurier beantwortet Fragen zu den Regelungen rund um Corona.
Veröffentlicht:07.05.2020, 12:50

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Ab wann sind Gottesdienste wieder erlaubt?

Nach den Gottesdiensten unter freiem Himmel mit dem nötigen Mindestabstand sind seit dem 4. Mai auch wieder Gottesdienste in Kirchen erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. So darf nur eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche Platz nehmen. Bei 500 Quadratmetern Fläche sind das maximal 50 Personen im Gotteshaus.

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Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außerdem müssen für jede religiöse Zusammenkunft in den Gotteshäusern Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten.

Wir wohnen nicht in MV, haben aber für Anfang Juni eine Ferienhaus in MV gebucht und angezahlt. Jetzt möchte der Vermieter bis zum 15. Mai die Restzahlung haben. Müssen wir zahlen?

Sollten Sie nicht kostenpflichtig stornieren, muss der Mietpreis grundsätzlich entrichtet werden. Der Übernachtungs-Tourismus in MV ist für Gäste aus anderen Bundesländern ab dem 25. Mai wieder zulässig. Sollte dennoch die Vermietung von Ferienhäusern auch noch zum Zeitpunkt der Urlaubsreise untersagt sein, muss man sein Geld zurückbekommen.

Ich bin Frührentner und arbeite als Taxifahrer auf 450-Euro-Basis. Wegen der Krise sank der Fahrbedarf, Vollzeitkräfte wurden auf Kurzarbeit geschickt, und ich muss nun auch auf meinen Nebenverdienst verzichten. Kann ich dafür Ausfallsgeld beantragen?

Der Bezug von Kurzarbeitergeld betreffe nur versicherungspflichtige Verhältnisse, sagt der Elmenhorster advocado-Partneranwalt Christian Joachim (SGB III, § 98). Geringfügige Tätigkeiten würden nicht vom Kurzarbeitergeld umfasst.

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Sofern aber das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt sei, könne man weiter die normale Lohnzahlung verlangen, auch wenn der Arbeitgeber keine Arbeit anbiete. Voraussetzung dafür sei, dass man für den Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung stehe.

Wir haben einen Termin in einem Möbelhaus in Berlin. Dürfen wir dorthin?

Es besteht kein Reiseverbot. Einzuhalten sind die Kontaktbegrenzungen, die Abstandsregelungen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

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An wann darf ich wieder zu meinem Bootsliegeplatz und wann werden die Wasserwanderrastplätze wieder geöffnet?

Bootseigner dürfen in MV zu ihren Booten und auch Bootsausflüge unternehmen sowie an Bord übernachten. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Start in den Übernachtungs-Tourismus am 18. Mai auch die Wasserwanderrastplätze wieder öffnen dürfen. In Brandenburg, wo zwischen gewerblichen und privaten Bootsliegeplätzen unterschieden wurde, gibt es dazu noch keine eindeutigen Festlegungen.

Dürfen wir jetzt wieder zum Camping nach Schleswig-Holstein fahren?

Nach der am 4. Mai in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein ist dies grundsätzlich noch nicht möglich. Lediglich Dauercamper dürfen auf den Plätzen übernachten, vorausgesetzt, dass Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben. Die Einreise für Dauercamper ist erlaubt.

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Ist ein Vereinstraining unter freiem Himmel wieder möglich?

Gemeinsames Training in Gruppen ist in der Regel noch nicht möglich. Bislang sind nur der Individualsport oder Sport zu zweit in Außenanlagen erlaubt.

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Das betrifft zum Beispiel Klein- und Großspielfelder, Leichtathletikanlagen, Laufloipen, Trimmpfade, Tennis- und Badmintonplätze, Tischtennis- Golf- und Skateranlagen und Wassersportanlagen. Auch Schieß- und Bogenschießsport, Reitsport, Motorsport und Klettersport sind unter Einhaltung der Kontaktsperren und Abstandsregelungen möglich.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected] Betreff: „Frage zu Corona“.