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Corona-Fragen

Was tun gegen Augenprobleme durch Homeoffice?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Reise-Stornierungen, Kinderbonus bei Hartz IV und Augenprobleme im Homeoffice: Leser haben dem Nordkurier wieder Fragen rund um Corona gestellt.
Veröffentlicht:23.09.2020, 08:45

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Wir haben vor einem Jahr für Ende September 2020 eine Flugreise nach Teneriffa gebucht. Anfang September wurde die spanische Insel zum Risikogebiet erklärt. Wir wollten kostenfrei stornieren, aber der Reiseveranstalter verweigert die Rückzahlung des Preises mit dem Verweis, dass wir ja die Möglichkeit für einen anderen Termin bis Ende Ferbrau hätten. Können wir dagegen vorgehen?

Wichtig ist nicht, ob das Urlaubsziel als Risikogebiet eingeschätzt wurde, sondern ob dafür eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Das ist derzeit für Spanien auch der Fall. In der Regel zahlen die Reiseveranstalter in solchen Fällen dann oft auch den kompletten Reise zurück.

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Nach Angaben des Auswärtigen Amtes ist aber letztendlich nicht die offizielle Reisewarnung ausschlaggebend, sondern die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären. Wenn man seine bereits gebuchte Urlaubsreise nicht mehr antreten möchten, sollte man sich direkt mit dem Reisebüro oder Reiseveranstalter in Verbindung setzen und eventuelle Alternativen wie Umbuchung diskutieren. Um zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, kann man auch zuerst mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt +erörtern. Eventuelle Kosten übernehmen oft die Rechtsschutzversicherungen.

Ich arbeite seit Monaten im Homeoffice, habe inzwischen Augenprobleme. Was kann man dagegen tun?

Nach Angaben der Apollo-Optik Holding ist die Umstellung auf die Arbeit am heimischen Schreibtisch oft eine gesundheitliche Herausforderung: Die Bildschirme sind oft kleiner, die Abstände zu ihnen ebenfalls, das Licht nicht so optimal wie im Büro. Für den Alltag konzipierte Einstärken- oder Gleitsichtbrillen sind zudem nicht für die kurze Sehentfernung zum PC konzipiert – das rächt sich nun vor allem im Homeoffice.

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Der Gang zum Augenoptiker kann da schnell Abhilfe und den müden Augen Entspannung leisten. Augenoptiker können zum Beispiel auch über geeignete Bildschirmarbeitsplatzbrillen oder Blaulichtfilter beraten. Darüber hinaus liefern sie Tipps zum richtigen Abstand zum Monitor und wie man die Augen und den Kopf, genauer gesagt den Nacken, entlasten kann.

Muss ich den Kinderbonus extra beantragen?

Nein, der Bonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Denn er wird automatisch ausgezahlt, vorausgesetzt, das Kind hat mindestens einen Monat im Jahr 2020 Kindergeld bezogen. Für Kinder, die etwa erst im Dezember 2020 geboren werden und für die noch kein Kindergeld bezogen wurde, genügt der Antrag auf Kindergeld.

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Haben auch Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf den coronabedingten Kinderbonus?

Ja, auch Hartz-IV-Empfänger erhalten den Zuschuss, denn er wird anders als das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Der Kinderbonus wird zunächst für alle Kinder, die Kindergeld beziehen, ausgezahlt, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern, also auch für Kinder von Spitzenverdienern. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze wird der Bonus später vom Finanzamt mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.

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