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Corona-Ratgeber

Ist Volleyball am Strand erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Ferienwohnung wegen Corona gekündigt, Pfingsturlaub zu zweit, und wie ist es mit Sport am Strand? Hier beantwortet der Nordkurier zahlreiche Fragen seiner Leser zu den aktuellen Corona-Regeln.
Veröffentlicht:26.05.2020, 11:38

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Wir hatten für die Tage über Himmelfahrt eine Ferienwohnung gebucht, konnten sie aber wegen des Einreiseverbotes nicht aufsuchen. Können wir den bereits beglichenen Mietpreis zurückfordern?

Wenn die Ferienwohnung coronabedingt nicht aufgesucht und bewohnt werden darf, hat der Vermieter den vollen Mietpreis zurückzuzahlen.

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Wir haben für Juni in Prerow für drei Personen eine Ferienwohnung gemietet. Jetzt hat uns der Vermieter mit Verweis auf die 60-Prozent-Quote gekündigt. Ist das rechtens?

Ja, denn die Festlegung, vorerst nur 60 Prozent der Kapazitäten belegen zu dürfen, gilt nicht nur für Hotels und Pensionen, sondern auch für gewerblich betriebene Ferienwohnungen mit insgesamt mehr als zehn Betten beziehungsweise Schlafgelegenheiten. Der Mietpreis ist vom Vermieter zurückzuzahlen.

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Wir sind eine kleine Theatertruppe von sieben Personen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Dürfen wir jetzt wieder in geschlossenen Räumen proben?

Nein, das ist derzeit noch nicht möglich. In MV dürfen nur Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen im Innenbereich und bis zu 150 Teilnehmern im Außenbereich stattfinden, wenn das zuständige Gesundheitsamt das genehmigt. Für Brandenburg gilt die Zwei-Haushalte-Regelung.

Darf man wieder Volleyball am Strand spielen?

Bei Gruppen- oder Mannschaftssportarten ist ein kontaktloses Training unter Auflagen möglich. Trainingsspiele im Freizeit- und Breitensport sind zwar nicht ausdrücklich verboten, aber wegen des zwingend jederzeit einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern ist es so gut wie unmöglich, beispielsweise eine Spielsimulation durchzuführen. Auch bei Beachvolleyball wäre die Abstandsregelung kaum einzuhalten.

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Seit dem 16. März ist die gängige Definition des öffentlichen Raumes auch auf Privatbesitz wie Grundstücke übertragen worden. Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?

Die Defintion des öffentlichen Raumes sei leider in der Landesverordnung MV nicht klar wiedergegeben, sagt der Elmenhorster advocado-Partneranwalt Christian Joachim. Daher halte er es durchaus für problematisch, Privatbesitz als öffentlichen Raum zu bezeichnen. Rechtlich gebe es aber grundsätzlich auch öffentlichen Raum in Privatbesitz, zum Beispiel in Anlagen, die durch die Öffentlichkeit genutzt werden, sich aber in privatem und nicht in staatlichem Besitz befinden. (BverfG – Urteil vom 22.2.2011 – 1 BvR 699/06).

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Besteht nur eine beschränkte Zugangsmöglichkeit für einen gewissen Teil von Personen, dürfte es sich nicht um öffentlichen Raum handeln. Ausschlaggebend könnte sein, wie groß diese Gruppe sei. Dabei dürfte dann lediglich im Einzelfall zu beurteilen sein.

In jedem Fall seien Familienangehörige, die sich zum Beispiel auf einem Privatbesitz und nicht öffentlichem Raum befänden, in der Regel Gäste. Werden diese allerdings zu viele, insbesondere auch, wenn fremde Dritte den Bereich betreten, könnte es sich dann wieder um öffentlichen Raum handeln. Im Grundgesetz tauche der Begriff im Übrigen auch in Verbindung mit der Versammlungsfreiheit auf.

Ich habe über Pfingsten zusammen mit meiner Arbeitskollegin eine Ferienwohnung in MV gebucht. Dürfen wir überhaupt zusammen den Urlaub miteinander verbringen?

Ja, denn im öffentlichen Raum dürfen sich Menschen von zwei Haushalten miteinander treffen.