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Fragen zu Corona

Für welche Landkreise und Städte gilt das Einreisverbot nach MV?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Wann dürfen wir als Chor wieder für Senioren singen, dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderung öffnen? Antworten auf diese und andere Fragen zu den Corona-Regelungen gibt es hier.
Veröffentlicht:15.05.2020, 10:43

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Wir wollen von Brandenburg nach Neubrandenburg ziehen und haben für den 18. Mai einen Termin zur Wohnungsbesichtigung. Geht das oder welche Alternativen gäbe es?

Derzeit gilt ein grundsätzliches Einreiseverbot für M-V. Ab den 25. Mai ist die Einreise von Bundesbürgern nach M-V außer für Tagestouristen erlaubt. Ab diesem Tag dürfen Hotels und Pensionen wieder Gäste aus anderen Bundesländern aufnehmen.

Alternativ zur persönlichen Wohnungsbesichtigung bieten viele Vermieter derzeit Onlinevideobesichtigungen an. Sollte der Mieter die Wohnung nur online besichtigen können, und dann per Mail, Brief oder telefonisch einen Mietvertrag abschließen, steht ihm gegebenenfalls auch ein Widerrufsrecht zu, sollte die Wohnung nicht dem entsprechen, was man sich aufgrund der Onlinebesichtigung vorstellen durfte. Experten raten dazu, ohne vorheriger Wohnungsbesichtigung die Kaution nicht vor Mietbeginn zu bezahlen.

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Unser Frauenchor in Friedland will den Heimbewohnern des Seniorenparks ein Ständchen bringen. Ab wann und unter welchen Auflagen ist das möglich?

Laut Coronaplan der Landesregierung M-V sind Veranstaltungen ab den 18. Mai mit bis zu 75 Personen in geschlossenen Räumen sowie mit bis zu 150 Personen unter freiem Himmel unter Auflagen möglich. Benötigt wird eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Mein Sohn will mich am Himmelfahrtswochenende besuchen. Er wohnt im Kreis Coesfeld, wo es durch die Coronafälle im dortigen Schlachthof mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohnern gibt. Gilt das Einreiseverbot für ihn ab sofort oder erst ab den 25.Mai?

Ab den 25. Mai dürfen Urlaubsgäste aus allen Bundesländern wieder nach M-V einreisen. Sie dürfen jedoch nur einreisen, sofern sie nicht in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnen, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.

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Wenn also zum Beispiel der Sohn, der ja als Mitglied Kernfamilie jetzt schon kommen darf, am 21. Mai einreisen will, muss man nach Auskunft des Gesundheitsministeriums eine Woche lang auf die Werte gucken, also ab den 14. Mai.

Woher erfahre ich, welche Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte vom Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind?

Auf der täglich aktualisierten Website des Robert-Koch-Instituts listet der Lagebericht die betroffenen Kreise und Städte auf. Eine Auflistung nach Postleitzahlen gibt es derzeit noch nicht.

Dauercamper dürfen wieder nach M-V einreisen. Gilt das auch für Bootsbesitzer, die an Bord übernachten und einen entsprechenden Vertrag zum Beispiel mit einer Marina haben?

Ja, auch Bootsbesitzer mit einem Dauervertrag für einen Bootsliegeplatz dürfen nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums jetzt wieder einreisen.

Dürfen auch Werkstätten für behinderte Menschen wieder öffnen?

Werkstätten mit behinderten Menschen sollen ab den 18. Mai wieder schrittweise und mit abgestimmten Schutzkonzepten wieder öffnen dürfen.

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