StartseiteRatgeberFeiern, Reiten, Zocken, Boots-Urlaub – Was ist wieder erlaubt?

Corona-Ratgeber

Feiern, Reiten, Zocken, Boots-Urlaub – Was ist wieder erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Geburtstag im Restaurant feiern? Urlaub mit Freunden auf dem Hausboot? Hier beantwortet der Nordkurier zahlreiche Fragen seiner Leser zu den aktuellen Corona-Regeln.
Veröffentlicht:24.05.2020, 10:42

Artikel teilen:

Wann ist es wieder möglich, seine Angehörigen im Krankenhaus zu besuchen?

Das ist in MV bereits seit dem 11. Mai in Krankenhäusern und seit dem 15. Mai in Pflegeeinrichtungen möglich, allerdings mit Einschränkungen.

So darf pro Tag nur eine Personen einen Patienten besuchen. Erlaubt ist dies auch nur Mitgliedern der Kernfamilie beziehungsweise einer feste Kontaktperson. Tagespflegeeinrichtungen können seit dem 18. Mai mit besonderen Schutzkonzepten betreten werden. Auch in Brandenburg sind seit dem 16. Mai wieder Besuche in Kliniken grundsätzlich, aber unter Auflagen erlaubt.

Mehr lesen: Corona-Urlaub auf Usedom und Rügen – was geht und was nicht

Ich möchte demnächst in MV meinen runden Geburtstag mit Gästen in einem Restaurant feiern. Wer darf daran teilnehmen?

Ab den 25. Mai dürfen in MV bis zu 30 Personen unter Auflagen an Familienfeiern teilnehmen. Dafür müssen gesonderte Räumlichkeiten genutzt werden. Es ist eine Vorreservierung erforderlich. Die Gäste müssen nicht alle aus der Kernfamilie stammen, auch Freunde sind erlaubt.

Mehr lesen: Gaststätten in MV dürfen länger öffnen – Familien dürfen feiern

Ich habe eine Reise gebucht, die nun nicht stattfindet. Der Veranstalter hat mir eine Umbuchung beziehungsweise einen Gutschein angeboten und beruft sich auf einen Beschluss des Bundeskabinetts. Ich möchte beide Angebote nicht annehmen. Kann ich meine Reisekostenrücktrittsversicherung in Anwendung bringen?

Eine Gutscheinlösung sei in der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig, sagt der Elmenhorster advocado-Partneranwalt Christian Joachim. Es gebe zwar Bestrebungen der Bundesregierung, eine solche Gutscheinlösung durchzusetzen, allerdings keine gesetzliche Festschreibung.

Man habe daher Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises. Die Reiserücktrittsversicherung dürfte allerdings nicht greifen, es sei denn, man sei selbst erkrankt oder die jeweiligen Voraussetzungen in der Reiserücktrittsversicherung würden greifen. Die Absage durch das Hotel ist in einer Reiserücktrittsversicherung zumeist nicht versichert.

Mehr lesen: Kann ein Veranstalter meine Reise umbuchen?

Kann ich wieder Reitsport ausüben?

Die Versorgung und die Pflege der Tier müssen grundsätzlich sichergestellt werden. Dazu zählt auch die tägliche Bewegung, etwa durch Auslauf oder Reiten. Ausritte sind wieder möglich, jedoch müssen auch hier Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden.

Kann man wieder eine Spielothek besuchen?

Spielotheken bleiben vorerst in MV geschlossen. Eine Öffnung ist ab den 15. Juni unter Auflagen geplant. Auch in Brandenburg bleiben Spielotheken bis auf weiteres tabu.

Mehr lesen: Wann die einzelnen Kinos in MV wieder öffnen.

Ich mache derzeit eine Reha auf der Insel Usedom. Darf mich meine Cousine aus Hamburg über Pfingsten besuchen, ohne zu übernachten?

Das ist im Moment nicht möglich. Tagestourismus bleibt in MV weiterhin untersagt.

Wir besitzen ein Ferienhaus an der Seenplatte, das ab Juni im wöchentlichen Rhythmus vermietet wird. Müssen wir bei jedem Mieterwechsel zusätzlich zur Reinigung auch noch desinfizieren?

Der Gesetzgeber hat für die Reinigung detaillierte Hygienestandards entwickelt. Sie können hier https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Schutzstandards-Ferienunterk%C3%BCnfte-MV.PDF abgerufen werden.

Mehr lesen: Desinfektionsmittel geschluckt – So reagieren Sie richtig.

Ich wohne in MV und möchte im Juni mit Freunden aus Berlin und Brandenburg in Rechlin ein Hausboot mieten und ein Wochenende lang über die Müritz schippern. Ist das erlaubt?

Nein, im Moment gilt die Kontaktbeschränkung auf maximal nur zwei Hausstände. Die Regelung soll demnächst überprüft und könnte gegebenenfalls zum 5. Juni gelockert werden.

Schicken Sie Ihre Frage an: [email protected] Betreff: „Frage zu Corona“