Energieversorgung
Uckermarkleitung steht in der Kritik
Uckermark / Lesedauer: 2 min
Die 115 Kilometer lange Uckermarkleitung zwischen Bertikow bei Prenzlau und Neuenhagen bei Berlin (Märkisch-Oderland) erhitzt die Gemüter. Am Montag fiel der Startschuss für das Planergänzungs-Verfahren, damit mit dem Bau der Trasse bald begonnen werden kann.
Axel Vogel, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/die Grünen im brandenburgischen Landtag, übt scharfe Kritik an den Plänen. Damit zeige der Bauherr 50Hertz, wie wenig Interesse er an der Meinung der Bürger habe. Anstatt die Probleme durch eine Erdverkabelung oder einen neuen Streckenverlauf zu umgehen, werde mit der Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin auf volle Konfrontation gesetzt, beschwerte er sich.
Richter kritisierten nicht die Trassenführung
Im Januar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 380-Kilovolt-Leitung nachgebessert werden muss. Das Gericht kritisierte, dass Bedenken des Naturschutzbundes Brandenburg (Nabu) zum Vogelschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dagegen verwarfen die Richter weitere Klagepunkte, etwa den zu der geplanten Trassenführung. Diese wurde im Urteil nicht grundsätzlich infrage gestellt.
50Hertz will für ausreichend Vogelschutz sorgen
Das Planergänzungs-Verfahren soll nun aufzeigen, wie sich das Anprallrisiko von Vögeln artspezifisch ermitteln lässt und wie es sich auf das Artenvorkommen in den Vogelschutzgebieten auswirkt, erklärte Maximilian Schulze-Vorberg von der Presseabteilung des Unternehmens 50Hertz.
Im Ergebnis finde eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelschutzgebiete durch die Uckermarkleitung nicht statt, resümierte der Pressesprecher. Ferner wolle sich 50Hertz dazu verpflichten, in sensiblen Leitungsabschnitten Vogelschutzmarkierungen anzubringen, damit die Vögel die Leitung besser wahrnehmen und umfliegen können. Auch werden Masten mit einer reduzierten Höhe für bestimmte Abschnitte geplant, um Anprallrisiken von Vögeln zu minimieren.
Erdverkabelung ist rechtlich nicht möglich
Dem Vorschlag einer Erdverkabelung hält Schulze-Vorberg rechtliche Vorgaben entgegen. Erdverkabelungen seien derzeit nur bei Gleichstromverbindungen und ausgewählten Pilotstrecken als Teilerd-Verkabelung möglich, erläuterte er. Die Uckermarkleitung gehöre nicht dazu.