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Sorge bleibt

Mutter von Dauerausreißerin hat Angst

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Momentan ist die 14-jährige Cindy B. aus Prenzlau in Sicherheit. Aber ihre Familie weiß, dass sich das jederzeit ändern kann.
Veröffentlicht:23.05.2018, 16:29

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Ulrike B. schreckt noch immer auf, wenn das Telefon klingelt. „Mein erster Gedanke ist stets, dass das Heim dran ist, weil sie wieder weggelaufen ist...“ So recht kann die 33-Jährige noch nicht an ein gutes Ende glauben. Dafür sei zu viel vorgefallen, wie sie sagt. Fünf Wochen lang wusste die vierfache Mutter nicht, wo ihre Tochter steckt. Anfang April war Cindy B. nach der Schule nicht mehr ins Jugendhilfezentrum „Haus des Kindes“ zurückgekehrt, wo sie seit zwei Jahren lebt. Weil es seitdem kein Lebenszeichen mehr gab und die Mutter unzufrieden mit den Suchmaßnahmen der Polizei war, wandte sich Ulrike B. an die Öffentlichkeit.

Nach Aufruf um Uckermark Kurier gemeldet

Mit Erfolg. Wenige Stunden nach Erscheinen des Suchaufrufs meldete sich die Schülerin. Doch die Erleichterung währte nicht lange. Die junge Dame scheint nämlich eine Dauerausreißerin zu sein. Viermal war sie bereits spurlos verschwunden. Die Mutter erhob darum schon Mitte Mai schwere Vorwürfe gegen die Polizei, die ihrer Meinung nach nicht intensiv genug gesucht hätte und auch eine Handyortung abgelehnt hätte.

Polizei weist Vorwürfe zurück

Sprecher Gerald Pillkuhn wies die Vorwürfe damals vehement zurück und verwies auf die familiäre Situation. Eine Handyortung könne nur die Staatsanwaltschaft veranlassen, und das auch nur im begründeten Verdacht, beispielsweise wenn sich eine Person in Gefahr befindet.

Geflohen zu 18-jährigem Freund

Cindy B. aber wohnte bei ihrem 18-jährigen Freund in Templin. Und zu dem fuhr sie einen Tag nach ihrer Rückkehr ins „Haus des Kindes“ auch wieder zurück. Die Mitarbeiter vom „Haus des Kindes“ meldeten die Ausreißerin deshalb abermals als vermisst. Cindy B. wurde wieder von der Polizei eingesammelt, dann riss sie wieder aus... Ulrike B. weiß nicht, wie es weitergehen soll.

Mutter: Ich habe das alleinige Sorgerecht

Die Kreisstädterin versichert, dass sie sowohl das alleinige Sorgerecht als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, aber eine Heimkehr in die Familie sei ihrer Meinung erst möglich, „wenn Cindy so weit ist.“ Dazu gehört sicher auch, dass sie freiwillig wieder zur Schule geht. Inwiefern das Jugendamt da eingreift, will die Behörde am Donnerstag in einer Pressemitteilung klarstellen. Ob die Polizei weiter tätig wird, ist unklar. Eine entsprechende Presseanfrage blieb bis dato unbeantwortet.