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Beim Arzt

Kein Notfallpatient wird abgewiesen

Prenzlau / Lesedauer: 1 min

Gerade werden die Gesundheitskarten auf den neuesten Stand gebracht. Das kann schwerwiegende Folgen für Patienten haben.
Veröffentlicht:23.10.2018, 06:58

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Wer beim Arzt behandelt werden will, braucht eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das Problem: Gerade werden die eGKs bundesweit auf den neuesten Stand gebracht. Bis Jahresende müssen alle Chipkarten der ersten Generation gegen Karten der zweiten Generation ausgetauscht werden. Manch ein Patient muss gar nach Hause geschickt werden, weil er eine abgelaufene Karte – zu erkennen an dem aufgedruckten „G 1“ – vorgelegt hat.

Medizinische Versorgung hat Vorrang

Ob ein Patient mit abgelaufener „G 1“-Gesundheitskarte wieder nach Hause geschickt werde, sei immer eine „Einzelfallentscheidung“, erklärt Frauke Förster aus der Praxis für Allgemeinmedizin Frank Förster in Prenzlau. Im Notfall werde mit Sicherheit kein Patient abgewiesen, so Förster. Hier habe die medizinische Versorgung Vorrang. Dessen ungeachtet sollte jeder Patient darauf achten, dass er seine aktuelle eGK – gekennzeichnet mit „G 2“ – bei sich trägt, betont Förster.

Karten müssen kaum noch ausgetauscht werden

Eine elektronische Gesundheitskarte ist maximal fünf Jahre gültig. Dabei könne ein Austausch der Karte bereits vor dem Ende der Gültigkeit notwendig sein, erklärt die Pressestelle der Barmer Krankenkasse Berlin/Brandenburg. Ein Austausch der Karte sei derzeit noch nötig, wenn sich auf der eGK Daten ändern zum Beispiel durch Namensänderung, Umzug. Sobald alle Praxen mit neuen Lesegeräten ausgestattet sind, sei eine Auswechslung aber nur noch notwendig, wenn sich Daten verändern, die auf der Karte aufgedruckt sind. Zum Beispiel der Name des Versicherten.