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Kurioser Prozess

Fische verhindern fast Armeelaufbahn

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Einmal die Rute unerlaubt ausgeworfen, das hätte Maik S. bald um seine neue Karriere gebracht. Der 20-Jährige landete deshalb vor Gericht.
Veröffentlicht:14.11.2018, 17:29

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Momentan nimmt das Leben von Maik S. wieder Fahrt auf. Nach dem Abbruch seiner Lehre im Straßenbau fasst der 20-Jährige gerade neuen Mut. Er hat nämlich eine berufliche Vision. Der Uckermärker möchte jetzt zur Bundeswehr gehen. Die Armee hat prinzipiell auch Interesse an ihm als Panzergrenadier. Das weiß das jüngste von drei Geschwistern bereits aus ersten Gesprächen beim Heer.

Wäre da nicht ein Gerichtsverfahren, das seit Monaten in der Luft hängt. Auf die Füße fällt dem jungen Mann aktuell eine Tat, die auf den 20.  Mai 2017 zurückdatiert. Die Nachtstunden des lauschigen Frühsommertages hatte Maik S. nämlich am Ufer eines Lychener Sees verbracht. Er stand dort allerdings nicht nur so herum, sondern hatte zwei Angeln dabei. Dummerweise lagen diese nicht irgendwo, sondern die Ruten hingen von der Brücke ins Wasser hinein. Just in dieser Situation kreuzte damals ein Polizeiauto seinen Weg, wie sich der Hauptschüler erinnert. Drei kleine Fische fanden die Beamten auch bei ihm. Das hatte ein Nachspiel.

Taten zunächst bestritten

Wenig später ging dem gebürtigen Templiner ein Fragebogen zu, in dem er Stellung dazu nehmen sollte. Doch in diesem Moment setzte er sein Kreuz offenbar an der falschen Stelle, wie die Staatsanwältin 18 Monate später im Prenzlauer Gerichtssaal vermutet: „Hätten Sie das damals eingeräumt, wäre es vielleicht bei einer Verwarnung geblieben.“ So aber wurde jetzt die schwere Kavallerie aufgefahren.

Der noch bei seiner Mutter lebende junge Mann kassierte eine Anklage wegen Fischwilderei – zum Schaden der Uckermark Fisch GmbH und stand nun am Mittwoch dieser Woche im großen Verhandlungssaal. Vor Gericht stritt Maik S. dann glücklicherweise nichts mehr ab, denn das stimmte Justitia gnädig, wie man im Folgenden sah. Er räumte sofort ein, an diesem Tag aus lauter Langeweile an den See gefahren zu sein, um zu angeln. Ihm sei, so der Angeklagte, auch bewusst gewesen, dass er einen Fischereischein und eine Angelerlaubnis benötigt hätte und dass er ohne dies gegen Fischereirecht verstieß.

Unerwartetes Auftauchen der Polizei

Doch dass sein Freund und er um 3.50 Uhr noch „Besuch“ von der Polizei bekommen würden, damit hatte Maik S. selbstverständlich nicht gerechnet. „Das lag vermutlich daran, dass sich das Asylbewerberheim in der Nähe befindet. Da fahren die Polizisten nachts wohl öfter vorbei“, so der Angeklagte nach Prozessende. Immer wieder ständen dort Leute und angelten schwarz, erklärte er weiter. Sein Pech war, dass die Ordnungshüter bei ihm draufzugekommen waren.

Doch der Richter ließ Gnade vor Recht walten. Auch vor dem Hintergrund, dass Maik S. bislang noch nie polizeilich aufgefallen ist, wurde am Verhandlungstag schon frühzeitig über eine Einstellung des Verfahrens nachgedacht. Selbst die Staatsanwältin ebnete den Weg dafür, indem sie in Frage kommende Paragrafen ins Feld führte. So wie der Richter und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe auch waren ausnahmslos alle der Meinung, dass man dem jungen Mann wegen so einer Kleinigkeit nicht den weiteren Weg verbauen sollte. Maik S. verließ den Gerichtssaal, ohne dass es einen Eintrag im Bundeszentralregister gibt – quasi mit blütenreiner Weste. Seinen Fisch kauft der Uckermärker vermutlich jetzt immer beim Fischer.