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Sexueller Missbrauch von Kindern

Strasburger Sextäter muss ins Gefängnis

Pasewalk / Lesedauer: 1 min

Ein Mittdreißiger aus Strasburg musste sich am Freitag vor dem Gericht in Pasewalk wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Die nächsten drei Jahre und vier Monate verbringt er hinter Gittern.
Veröffentlicht:14.06.2019, 15:24

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Nach der Untersuchungshaft folgt die Gefängnisstrafe: Der Strasburger Stefan E.* (Name bekannt, hier von der Redaktion geändert) wurde am Freitag vom Jugendschöffengericht in Pasewalk wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Nach Angaben von Richter Gerald Fleckenstein, Sprecher des Amtsgerichtes Pasewalk, erhielt der 1984 geborene Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen in Verbindung mit sexuellem Missbrauch von Kindern.

Höhere Strafe, als die Staatsanwaltschaft forderte

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Ralph Burgdorf entsprach Fleckenstein zufolge damit nicht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Erstere forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch im Hauptantrag plädiert, sollte das Gericht dem nicht folgen hilfsweise auf Bewährungsstrafe. Der Haftbefehl gegen den Mann sei aufrecht erhalten worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne angefochten werden, sagte Richter Fleckenstein.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich nach einen Worten auf eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht wegen des im Verfahren gebotenen Jugendschutzcharakters ausgesprochen. Die Öffentlichkeit war an den beiden Verhandlungstagen ausgeschlossen.

Nach seiner Verhaftung Ende Januar wurde Stefan E. vorgeworfen, sechs Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben.