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Rentner hofft auf Geld

Pasewalker DDR-Polizist fordert volle Rente ein

Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Seit neun Jahren hofft Uwe Hinz aus Pasewalk darauf, dass seine Rente neu berechnet wird. Der frühere Transportpolizist beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes.
Veröffentlicht:07.05.2019, 09:00

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Fast jedes Dorf hatte zu DDR-Zeiten einen Volkspolizisten. Darüber hinaus existierten in den Kreis- und Bezirksstädten Volkspolizeiämter. Pasewalk als Bahnknotenpunkt verfügte zusätzlich über die Transportpolizei. Alles in allem waren landesweit in diesem Bereich etwa 10 000 Menschen tätig. Als ihre Rente berechnet wurde, berücksichtigte die Rentenstelle der Polizei nicht das komplette Einkommen. Außen vor blieben Zahlungen wie das Verpflegungsgeld, Wohngeld, Kleidergelder oder andere Zulagen. „Bereits im August 2007 urteilte das Bundessozialgericht, dass diese Zahlungen herangezogen werden müssen, wenn für uns frühere Polizisten die Rente berechnet wird – Aktenzeichen B4RS4/06R. Das Landessozialgericht in Neustrelitz hat das im Januar 2019 bestätigt“, berichtete am Montag Uwe Hinz.

Von September 1958 bis Juni 1990 war der Pasewalker zuerst bei der Transportpolizei, dann als Delegierter bei der Sportvereinigung Dynamo Neubrandenburg in Pasewalk tätig. „Im Februar 2010 habe ich erstmals bei der Rentenstelle der Polizeidirektion Schwerin einen Antrag gestellt, meinen Entgeltbescheid zur Rentenberechnung zu prüfen und eine Neuberechnung vorzunehmen“, erzählt er. Die Rentenstelle wies damals den Antrag ab. Der Pasewalker verfolgte die weiteren Rechtssprechungen, darunter die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom August 2010. Auch dort entschied das Gericht, dass Wohngeld, Verpflegungsgeld und andere Zulagen und Zuschläge berücksichtigt werden müssen, wenn die Rente berechnet wird. Im Januar 2019 beschäftigte sich schließlich das Landessozialgericht in Neustrelitz mit dem Thema. Das Urteil: Die gezahlten Gelder müssen für die Rentenberechnung berücksichtigt werden!

Uwe Hinz stellte daraufhin am 4. März 2019 einen erneuten Antrag zur Neuberechnung seiner Altersrente. „Aber bis heute gab es weder eine Empfangsbestätigung noch eine Zu- oder eine Absage“, beklagt er.

„Die Betroffenen sollen weiter Druck machen“

Die zuständige Rentenstelle der Polizeidirektion in Schwerin war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das verwundert den stellvertretenden Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Manfred Seegert, nicht; Seegert engagiert sich seit Längerem für die Rentenneuberechnung der DDR-Volkspolizisten. „Der Bereich ist unterbesetzt, dort fehlt einfach das Personal“, sagte er.

Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes zur Neuberechnung der Renten habe sich das zuständige Innenministerium mit dem Thema beschäftigt, führte er aus. Der Innenminister habe zugesichert, dass die Rentenstelle verstärkt werde. „Zuerst sollen die eingereichten Widersprüche zu den Rentenbescheiden abgearbeitet werden, das sind knapp 50 Fälle“, schlüsselte Seegert auf. Eine Übersicht, wie viele Fälle aktuell neu berechnet wurden, habe er nicht.

Das im Januar gefällte Urteil des Landessozialgerichts entspreche der von der Gewerkschaft der Polizei seit Jahren vorgetragenen Rechtsauffassung, so Seegert. In den anderen ostdeutschen Bundesländern verfahre man in der Rentenberechnung bereits so, wie die Gerichte das entschieden haben. Nur Mecklenburg-Vorpommern tue sich schwer. Das Landessozialgericht in Neustrelitz habe auch entschieden, dass eine Revision der Entscheidung vor dem Bundessozialgericht nicht möglich ist. „Danach gilt, dass das zu DDR-Zeiten gezahlte Verpflegungsgeld und weitere Zulagen als Teil des Arbeitsentgelts anzusehen sind. Es muss daher bei der Höhe der Renten berücksichtigt werden“, so Seegert. Aus seiner Sicht sollten die Betroffenen den Druck auf die Politik aufrecht erhalten, damit auch in MV die Rechtssprechung durchgesetzt wird.