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Auktion

Löcknitzer Firmensitz wird über den Kopf hinweg verkauft

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

So kann es einem ergehen, wenn man nicht Eigentümer ist: Plötzlich wird der Firmensitz verkauft, den man gemietet hat. Das erleben derzeit mehrere Unternehmen in Löcknitz.
Veröffentlicht:13.08.2019, 16:31

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Marcin Baryliszyk und sein Mitarbeiter begannen am Dienstag den Arbeitstag wie immer: Aufträge sichten, Bestellungen abarbeiten, Lieferungen entgegennehmen und versenden. Der Unternehmer betreibt im früheren Firmensitz der Pommern Bauelemente GmbH in Löcknitz/Kamp einen Internethandel. „2012 habe ich die Räume gemietet; wir waren die ersten Nutzer hier nach Jahren des Leerstandes“, berichtet er.

Seitdem ging es dort wieder etwas bergauf; weitere Firmen, darunter ein Elektrobetrieb und ein Fensterbauer, siedelten sich dort an. Alles Kleinstunternehmen. Baryliszyk staunte nicht schlecht, als er am Dienstag von einer gerichtlichen Bekanntmachung erfuhr. Am 13. November soll sein Firmensitz und Sitz weiterer kleiner Unternehmen versteigert werden. Es ist eine Information aus dem heiteren Himmel: Weder er noch seinen Nachbarn wussten, dass sich so ein Geschäft anbahnt.

Wie geht es für die Mieter weiter?

Bei dem Verkauf handelt es sich um eine so genannte Zwangsvollstreckung, die in dem Gebiet nicht nur ein, sondern insgesamt fünf Liegenschaften betrifft. Der Besitzer stammt aus dem Raum Hamburg. Versteigert werden die Liegenschaften Werksiedlung 15,16, 17, 19, 20, 22 und 26. Ein Gutachter hat einen Gesamtwert der Objekte und Liegenschaften in Höhe von 428. 600 Euro errechnet, wobei die Einzelwerte je Grundstück zwischen 13.000 (Werksiedlung 22) und 151.000 Euro (Werksiedlung 15) liegen. Alle Grundstücke zusammen sind 34.219 Quadratmeter groß. Zu den Liegenschaften gehören Bereiche der 1934 errichteten Luftschutzschule aus der NS-Zeit.

Bei den ansässigen Unternehmen besteht jetzt Sorge, wie es im November weitergeht, sollten sich Käufer für einzelne Liegenschaften oder für das Gesamtpaket finden. Der Pasewalker Rechtsanwalt Michael Ammon kann hier bedingt beruhigen: Ein Eigentumswechsel über eine Versteigerung bricht die Mietverträge nicht, sagte er. Sie gelten fort. „Unmittelbar nach dem Erwerb hat der Ersteigerer allerdings ein Sonderkündigungsrecht, von dem er in einer festgelegten Frist gebraucht machen kann“, sagte er.