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Amtsgericht Pasewalk

Freispruch: Drogenverkauf an Minderjährige

Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Haben die Angeklagten Drogen an Minderjährige verkauft? Die Zeugen konnten nur mit Erinnerungslücken und widersprüchlichen Aussagen aufwarten – Freispruch vom Pasewalker Schöffengericht.
Veröffentlicht:07.02.2019, 06:49

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Angeklagt für ein Verbrechen, freigesprochen vom Pasewalker Schöffengericht: Zufrieden und mit einem Lächeln im Gesicht konnten in dieser Woche zwei Männer das Amtsgericht verlassen, denen zuvor noch mindestens eine einjährige Haftstrafe gedroht hatte.

Beide sollen sie Drogen an Minderjährige abgegeben haben. Die Männer wohnen in verschiedenen Städten im Landkreis Vorpommern-Greifswald, beide Fälle haben nichts miteinander zu tun. Es ist anzunehmen, dass sich die Männer auch gar nicht kennen. Selbst im Pasewalker Amtsgericht dürften sie sich nicht begegnet sein: eine Verhandlung lief am Vormittag, die andere am Nachmittag desselben Tages.

Vorwürfe konnten nicht nachgewiesen werden

Ihr Freispruch bedeutet nicht zwingend, dass die Vorwürfe nicht stimmen, die die Staatsanwaltschaft in der jeweiligen Anklage vorgebracht hat. Nur: Sie waren den Angeklagten allerdings nicht mit Sicherheit nachzuweisen - und damit gilt die Unschuldsvermutung. Das betonte der Vorsitzende Richter Gerald Fleckenstein in seinen Urteilsbegründungen.

Was die Verhandlungen durch die intensiven Fragen des Richters dennoch zu Tage förderte, war ein erschreckendes Bild vom alltäglichen Drogenkonsum Jugendlicher und von der Gleichgültigkeit und Unfähigkeit Erwachsener. Die Hauptbelastungszeugen in beiden Fällen waren von Alkoholmissbrauch und Drogen gezeichnet.

19-jähriger Zeuge ist selbst wegen Drogen verurteilt

In einem Fall war es ein 19-jähriger Zeuge, lang und schlaksig, der leise, aber gereizt auf die Fragen des Richters antwortete. Er war erst 15 beziehungsweise 16 Jahre jung, als ihm der damalige Lebensgefährte seiner Mutter mehrmals Cannabis verkauft haben soll. Zu dieser Zeit konsumierte der Junge schon regelmäßig Drogen, nicht nur Cannabis. Immer wieder klaute er seiner Mutter Geld, um die Drogen bezahlen zu können. Doch konkrete Aussagen zum Cannabiskauf damals vom Partner seiner Mutter – dem Angeklagten – konnte der junge Mann nicht mehr machen. Ihm fehlten die Erinnerungen.

Er selbst ist vor einigen Wochen vom Jugendschöffengericht Pasewalk wegen unerlaubten Drogenbesitzes verurteilt worden. Im Januar 2018 wurden bei ihm drei Gramm Haschisch gefunden. Die Drogen habe er gebraucht, um den Stress des Alltags ertragen zu können, sagte er dem Richter. Die Mutter, die ebenfalls als Zeugin aussagte, war mit der Situation überfordert. Es gab immer wieder Streit, sie zog aus.

Maßloser Alkoholkonsum – dazu Kokain

Im zweiten Fall war es eine junge Frau, die als 17-Jährige den Angeklagten besucht und bei ihm Kokain geschnupft haben soll. Am nächsten Tag wurde das Mädchen gegen seinen Willen ins Krankenhaus gebracht und entgiftet. Allerdings ließ sich vor Gericht nicht beweisen, dass das Mädchen das Kokain tatsächlich in der Wohnung des Angeklagten bekommen hat und dass dieser ihr Alter kannte.

Die jetzt 19-Jährige schilderte im Zeugenstand völlig unbefangen ihren maßlosen Alkohol- und Drogenkonsum und schockierte damit sogar die gestandenen Juristen im Gerichtssaal. Zur Einstimmung auf den Abend damals hatte sie eine Flasche Sekt und drei Flaschen Bier getrunken und später dann zum Kokain eine Flasche Wodka geleert. Ein anderer Zeuge dieses Abends sagte, er habe nie zuvor gesehen, dass eine kleine Frau trinkt wie drei Männer. Kokain habe es an diesem Abend allerdings nicht gegeben.