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Windkraft

Anwalt soll Planungsverband Vorpommern prüfen

Penkun / Lesedauer: 1 min

Penkuns Stadtvertreter lassen über einen Anwalt prüfen, ob der Planungs-verband Vorpommern die künftigen Windeignungsgebiete im Raum Penkun rechtens ausgewiesen hat.
Veröffentlicht:06.08.2020, 15:46

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In Penkun besteht erheblicher Zweifel daran, ob das Windeignungsgebiet 54/2015 rechtens Bestandteil der neuen Windplanung ist. Der Planungsverband Vorpommern hatte das Gebiet nach der Prüfung aller Eignungskriterien gestrichen. Das wurde einem potenziellen Investor vor der öffentlichen Bekanntmachung zugetragen. Dieser intervenierte. Daraufhin tauchte das Gebiet wieder in der Planung der Eignungsgebiete auf.

Rechtsverstöße und Einflussnahme?

Die Streichung muss also intern aus der Geschäftsstelle, dem Vorstand oder der Verbandsversammlung weitergegeben worden sein. Das versuchen Penkuns Stadtvertreter jetzt aufzuklären. Sie folgten mehrheitlich einem Antrag von Stadtvertreter Edmund Geiger, eine für den Amtsbereich tätige Anwaltskanzlei zu beauftragen, um Akteneinsicht beim Planungsverband Vorpommern vorzunehmen. Er soll mögliche Rechtsverstöße und Einflussnahmen ermitteln. Geiger schloss in seinem Antrag auch das Windeignungsgebiet bei Grünz ein.

Stadtvertreter Götz Grünberg unterstützte ausdrücklich Geigers Vorstoß, Stadtvertreter Bernd Klänhammer hinterfragte dagegen die Sinnhaftigkeit des Antrages, weil er keine Folgen einer solchen Prüfung erkennen konnte. Sieben Stadtvertreter stimmten für, zwei gegenGeigers Antrag. Ein Stadtvertreter enthielt sich der Stimme.