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Was erlaubt ist und was nicht auf dem Useriner See

Userin / Lesedauer: 2 min

Nachdem der Streit um den Nationalpark-See bereits im September mit Unterschriften beigelegt wurde, ist nun klar, welche Regelungen auf dem Gewässer gelten.
Veröffentlicht:11.10.2018, 06:50

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Für die Nutzung des Useriner Sees hat das Müritz-Nationalparkamt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort in Kraft tritt. Die Verfügung regelt, das Befahren des Nationalpark-Sees, das Angeln und auch das Baden. Damit dürfte der zwölf Jahre lange Streit zwischen Anwohnern und Nationalparkverwaltung um den Umgang mit dem Gewässer endgültig beigelegt sein. Bereits im September hatten Einwohner und Behördenmitarbeiter gemeinsam eine Vereinbarung über die Nutzung und Bewirtschaftung der Uferzone des Sees im Bereich der Ortslagen Userin und Useriner Mühle unterschrieben. Auf Grundlage dieser Vereinbarung wurde nun die Allgemeinverfügung erlassen.

Maximal 30 Segelboote gleichzeitig

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Userinern und Nationalparkmitarbeitern, hatte sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und eine 25-Punkte-Vereinbarung erarbeitet. Darin steht unter anderem, dass drei Badestellen erhalten bleiben, maximal 30 Segelboote gleichzeitig auf dem See sein dürfen und Verbrennungsmotoren verboten sind. Campen und Angeln bleibt an etlichen Stellen erlaubt. Während auf den meisten Seen im Nationalpark das Schutzziel Vorrang hat, ist beim Useriner See die Erholungsnutzung in abgewogener Form möglich.

„Es wurde ein Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung gefunden“, sagte Nationalpark-Sprecherin Ulrike Schade. „Die Unterschriften unter der Vereinbarung belegen das gemeinsame Interesse, eine verbesserte Perspektive für den See zu erzielen. Die beteiligten Initiativen, Vereine und Bürger sowie das Nationalparkamt sind sich sicher, dass die im Ergebnisprotokoll enthaltenen Maßnahmen zum Schutz und zur Nutzung des Sees nach den zahlreichen Abstimmungsrunden mit guten Vorsätzen umgesetzt werden.“ Das sieht Userins Bürgermeister Axel Malonek auch so. „Ich glaube nicht, dass es gegen die Verfügung Widersprüche geben wird. Es waren ja alle mit einbezogen. Das ist das erste Mal, dass es im Nationalpark erst eine Einigung und dann eine Allgemeinverfügung gibt.“

Eine umfangreiche Untersuchung der Wasserqualität wurde in diesem Jahr in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden Anfang 2019 erwartet.