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Bundesgerichtshof

Verteidigung geht im Leonie-Mord in Revision

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Die Justiz wird sich weiter mit dem Tod der getöteten Leonie befassen. Die Verteidigung des verurteilten Stiefvaters kündigte an, in Revision zu gehen.
Veröffentlicht:13.01.2020, 10:35

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„Wir haben eine andere Rechtsauffassung als das Landgericht Neubrandenburg und werden in dieser Woche fristgerecht in Revision gehen”, sagte Rechtsanwalt Jörg Fenger am Montagmorgen auf Nordkurier-Nachfrage. Fenger vertritt gemeinsam mit seinem Berufskollegen Bernd Raitor den am Donnerstag vergangener Woche zu lebenslanger Haft verurteilten Stiefvater David H.

Der Fall geht vor den BGH

Das Landgericht hatte den 28-Jährigen wegen Mordes durch Unterlassen, Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.

Die nächste Instanz, die sich dann mit dem Urteil befassen wird, ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Allerdings wird es dort keine neue Beweisführung geben. Die Verteidigung wird sich in der Revision laut Fenger auf Verfahrensfehler, Rechtsfehler und Würdigungsfehler konzentrieren, die es nach Auffassung der Verteidigung während des Prozesses am Landgericht gegeben habe.

Auch gegen die Mutter wird ermittelt

Vor dem Landgericht war knapp vier Monate verhandelt worden. 40 Zeugen und fünf Gutachter waren gehört worden. Laut Urteil hatte der Stiefvater das sechsjährige Mädchen mehrfach und über einen längeren Zeit massiv geschlagen und getreten. Am 12. Januar vergangenen Jahres war Leonie in der Wohnung von Stiefvater und leiblicher Mutter in Torgelow an den Folgen der Misshandlungen gestorben.

Gegen die Mutter Janine Z. ermittelt die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Die Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft so gut wie abgeschlossen. In naher Zukunft werde sich entscheiden, ob gegen die Mutter ebenfalls Anklage erhoben werde.

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