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JVA Neubrandenburg

Staatsanwalt untersucht Unfalltod an Gefängnismauer

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt die genauen Umstände des Unfalls an dem Neubrandenburger Gefängnis. Es gibt neue Erkenntnisse.
Veröffentlicht:13.02.2018, 16:29

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Der 41-jährige aus Ueckermünde stammende Mann, der am vergangenen Donnerstag an der Mauer der Justizvollzugsanstalt in Neubrandenburg den Tod fand, starb an inneren Verletzungen als Folge des Aufpralls. Das sagte am Dienstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerd Zeisler. „Der Tod muss innerhalb kürzester Zeit eingetreten sein“, fasst Zeisler das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Obduktion zusammen. Seine Behörde untersuche auch, ob schuldhaftes Verhalten Dritter dabei eine Rolle spiele.

Dabei werde in die Untersuchungen auch einbezogen, wie es möglich war, dass das Unfallopfer und sein Wagen erst rund fünf Stunden nach dem wohl nicht zu überhörenden lauten Geräusch beim Aufprall an die Mauer gefunden wurden. Fest stehe bislang, dass dieser Teil der Mauer nicht videoüberwacht ist. Noch würden auch nicht alle Ergebnisse der Obduktion auf dem Tisch liegen, hieß es weiter. Man warte noch auf die toxikologische Analyse und die Blutalkohol-Untersuchung.

Ministerium hält sich mit Aussagen zurück

Sachverständige der Dekra haben sich mittlerweile das Unfallfahrzeug vorgeknöpft. Technische Mängel jedenfalls, so die erste Einschätzung, seien nicht für den harten Aufprall an die Gefängnismauer verantwortlich.

Im Schweriner Justizministerium, verantwortlich für die Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern, wird auf die laufenden Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft verwiesen. Auf die Frage, warum kein Justizbediensteter mitten in der Nacht außerhalb der Mauern nach der Ursache für das nicht zu überhörende laute Geräusch geforscht hat, gab es deshalb keine Antwort.

Nur soviel sagte ein Sprecher des Ministeriums: „Nicht ein zufälliger Passant, sondern ein Mitarbeiter der Vollzugsanstalt hat den Unfall am Morgen entdeckt.“ Wie viele Mitarbeiter in der Nacht hinter den Mauern in Neubrandenburg zur Bewachung und Betreuung der Gefangenen anwesend sind, blieb aus „Sicherheitsgründen“ ebenso unbeantwortet wie die Frage nach dem Ende der Nacht- und dem Start der Frühschicht in der Anstalt.