StartseiteRegionalNeubrandenburgStaatsanwalt fordert lange Haftstrafen für Mittäter

Erschossener Einbrecher

Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen für Mittäter

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Ihr Komplize wurde bei der Tat von einer Polizeikugel tödlich getroffen. Für den Einbruch sollen zwei mutmaßliche Mittäter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft jetzt lange ins Gefängnis.
Veröffentlicht:15.10.2018, 12:19

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Im Prozess um den Einbruch in einen Neubrandenburger Imbiss, bei dem einer der Täter erschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft für die zwei mutmaßliche Komplizen lange Haftstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg plädierte in der Verhandlung vor dem Landgericht Neubrandenburg am Montag dafür, die beiden Angeklagten zu Haftstrafen von jeweils sieben Jahren und drei Monaten zu verurteilen.

Nach Auffassung der Anklagebehörde wurde der von ihr erhobene Vorwurf des schweren räuberischen Diebstahl im Prozess "vollkommen" erwiesen. Oberstaatsanwalt Ralf Röder sah es die Zeugenaussagen der beteiligten Polizisten als belegt an, dass die 40 und 27 Jahre  Männer zusammen mit dem später Erschossenen einen Fluchtplan gefasst hätten, als sie von der Polizei überrascht worden seien. Aus einem Pulk heraus sei der Beamte dann mit Pfefferspray angegriffen worden, woraufhin einen dieser Schuss abgegeben habe, bei dem ein ebenfalls 27-Jähriger tödlich getroffen wurde.

Beamter sagte verdeckt aus

Bei der Verhandlung am Montag sagte zuvor der Polizist als Zeuge aus, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte. Der 33 Jahre alte Beamte wurde auf eigenen Wunsch wegen Sicherheitsbedenken verdeckt angehört. Dabei saß der Polizeiobermeister in einem anderen Raum hinter einer Leinwand, damit er nicht erkannt werden konnte. Seine Aussage wurden in Wort und Bild in den Gerichtssaal übertragen, wobei er aber visuell nicht zu erkennen war.

In seiner rund einstündigen Aussage führte der Mann an, dass er von einer Notwehrsituation ausgegangen ist. Er war nach eigenen Angaben – wie schon seine Kollegen ausgesagt hatten – von dem späteren Opfer mit Reizgas attackiert worden, als er schoss. „Hätte es sich um eine Waffe gehandelt, wäre ich tot gewesen.” Auch berichtete er davon, dass er schwer mit den psychischen Folgen des tödlichen Schusses zu kämpfen hat. „Es ist schwierig, da hat man schon etwas zu verarbeiten.” Nach eigenen Worten war der Beamte wegen psychischer Belastung lange krank geschrieben. Seit Juni ist er wieder im Innendienst.

Fall sorgte Bundesweit für Schlagzeilen

Das Trio war in der Nacht zum 1. März in ein Döner-Bistro in der Oststadt eingestiegen. Der 40 Jahre alte Angeklagte hatte einen Tipp aus der Szene bekommen, dass dort 100 000 Euro und Schmuck zu erbeuten seien. Wegen Geldsorgen überredete der Neubrandenburger seinen Berliner Neffen, der später erschossen wurde, sowie dessen gleichaltrigen Freund, dabei mitzumachen. Als sie sich nach dem Schuss widerstandslos festnehmen ließen, wurden bei ihnen Schmuck sowie rund 35 000 Euro in bar gefunden, die in einer Socke in einem Spielautomaten versteckt waren.

Bei dem Prozess herrschen hohe Sicherheitsanforderungen, weil Angehörige des Toten aus dem Umfeld eines Berliner Araber-Clans Drohungen gegen den Polizisten ausgesprochen haben sollen. Der Fall hatte auch bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil eine Nacht nach dem tödlichen Zwischenfall Familienangehörige aus dem Clanumfeld auf dem Neubrandenburger Hauptpolizeirevier erschienen und sich dort tumultartige Szene abspielten. Die Verhandlung wird am 22. Oktober mit den ersten Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wurde für den 30. Oktober erwartet.