StartseiteRegionalNeubrandenburgProzess gegen Randalierer in Neubrandenburg erneut verschoben

Justiz

Prozess gegen Randalierer in Neubrandenburg erneut verschoben

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Ein angeklagter Syrer ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Coronavirus auch bei der Justiz für jede Menge Änderungen sorgt.
Veröffentlicht:01.04.2020, 18:00

Artikel teilen:

Der Prozess vor dem Neubrandenburger Amtsgericht gegen den 22-jährigen Mahmod A. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung ist verschoben worden. Wegen der Coronakrise findet der Prozess nunmehr am 30. September statt, teilte eine Sprecherin der Justizbehörde in Neubrandenburg mit.

Mehr lesen: Was die Corona-Infektion und Grippe unterscheidet

Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Erst fehlte A. unentschuldigt und der Gerichtstermin musste platzen, dann wurde der junge Mann sicherheitshalber in Untersuchungshaft gesteckt, um die zweite Verhandlung am Mittwoch nicht wieder wegen der Abwesenheit des Angeklagten verschieben zu müssen. Nun also ist der Prozess erneut ausgefallen. Der zwischenzeitlich wegen des unentschuldigten Fehlens in der Hauptverhandlung ergangene Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Mehr lesen: Corona-Triage: Wer darf überleben und wer muss sterben?

In Neubrandenburg besteht dringendes Interesse, die Verhandlung gegen Mahmod A. zu erleben. Der Mann ist unter anderem der gefährlichen Körperverletzung angeklagt, er soll im vergangenen Sommer einige Male empfindlich das Leben auf dem Marktplatz gestört haben. Am 18. Juli soll er vor den Treppen zum HKB dort sitzende Punker erst beleidigt und dann mit einem Messer herumgefuchtelt haben, bis eine Hand zu bluten begann. Selbst der alarmierten Polizei gelang es nur mit großer Mühe, den aufgebrachten Messerschwinger in den Griff zu bekommen. Die Beamten aus dem Neubrandenburger Revier mussten sogar Pfefferspray einsetzen – das brachte ihnen die Drohung ein, am nächsten Tag sterben zu müssen.

Viel Theater auch am letzten August-Wochenende 2019 beim Vier-Tore-Fest in Neubrandenburg. Weil seine Freundin medizinisch in einem Sanitäterzelt behandelt werden musste, ihm dort aber der Eintritt verwehrt wurde, soll der Angeklagte mit Pöbeleien und Rangeleien begonnen haben. Den Platzverweis der Polizei, so die Anklage, hat er ignoriert, der Mann flippte aus und musste schließlich „fixiert“ werden.