StartseiteRegionalNeubrandenburgRichterin schickt Neubrandenburger Messerstecher ins Gefängnis

Haftstrafe

Richterin schickt Neubrandenburger Messerstecher ins Gefängnis

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Bei einer Messerattacke in einer Neubrandenburger Gartenanlage wurde ein Mann lebensbedrohlich verletzt. Im Prozess gegen den Angeklagten ist das Urteil gefallen. Dabei spielten auch seine vielen Vorstrafen eine Rolle.
Veröffentlicht:12.02.2019, 21:01

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Der 63 Jahre alte Gartennachbar versäumt keine einzige Minute der Gerichtsverhandlung. Aufmerksam und kerzengerade sitzt der Neubrandenburger im Justizzentrum – nur wenige Meter von dem angeklagten Mann entfernt, der ihm am 4. August so richtig ans Leder wollte.

Mit einem Messer stürzte sich damals der 40-Jährige auf sein Opfer und verletzte es am Bauch und Kopf. Noch heute leidet der Hobby-Gärtner unter Taubheit am verletzten Ohr und unter Angstzuständen. Wegen der gefährlichen Körperverletzung und anderen Delikten ist der Spätaussiedler am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie der Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt worden. Außerdem soll er nach dem Willen des Gerichts 10.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.

Brutaler Angriff

Die blutige Tag in der Kleingartenanlage „Akelei“ im Sommer sorgte für viel Aufregung in Neubrandenburg – nicht nur unter den Kleingärtnern. Ohne Vorwarnung rammte der Angeklagte seinem Opfer dessen Autotür in den Rücken, im anschließenden Kampf nutzte der Angeklagte ein am Arm festgeklebtes Messer, um den Älteren zu verletzen. Der Tat soll ein Streit am Vorabend voraus gegangen sein. Der Mann mit dem Messer hielt sich damals regelmäßig im Garten seiner Mutter auf. Nicht nur die Brutalität des Angriffs machte im August die Tat zum Gesprächsstoff, auch die Fahndung nach dem Verdächtigen hielt die Stadt in Atem.

Denn nach der Tat flüchtete der Mann und konnte erst eine Woche später – Nordkurier-Leser erkannten ihn in einer benachbarten Gartensparte – von der Polizei ergriffen werden, die den Delinquenten nur allzu gut kannten. Selbst die Mutter will mit ihm nichts zu tun haben Stolze 21 Vorstrafen weist dessen Register auf, einige davon auch wegen des Widerstands gegen Polizisten. Besonders eine Tat war den Neubrandenburger Ordnungshütern noch in ganz schlechter Erinnerung.

Denn als der im Jahr 2015 wegen angerichteter Randale in einer Tankstelle in Gewahrsam genommen werden sollte, schlug er einer Polizistin vier Vorderzähne aus. Starker Tobak, zwei Jahre „wanderte“ der Täter seinerzeit hinter Gitter. Dort griff er auch Mitgefangene an und machte selbst vor Justizwachtmeistern nicht Halt. Nur zu zweit oder zu dritt haben die damals seine Zelle betreten.

Lebenslanges Hausverbot im Obdachlosenheim

Sein Opfer leidet noch heute unter Verfolgungsangst. „Mir bricht nicht der Angstschweiß aus, wenn ich ihn jetzt sehe“, sagt der Rentner dem Nordkurier, „aber das Herz klopft schon schneller“. Sogar die Mutter des Angeklagten fürchtet sich dem Vernehmen nach vor ihrem Sohn und will den Mann ohne eigene Wohnung und feste Adresse nie wieder bei sich aufnehmen. Bewährungshelfer Jan Mecklenburg, der den Mann nach seiner Haftentlassung 2017 unter seine Fittiche nahm, berichtet vom vergeblichen Versuch, für seinen Mandanten ein Dach über dem Kopf zu besorgen.

Selbst das Obdachlosenheim lehnte die Aufnahme dankend ab – dort in der Sponholzer Straße kennen ihn die Verantwortlichen und haben ein lebenslanges Hausverbot gegen den Spätaussiedler ausgesprochen. Im Gegensatz zu seinen Geschwistern sei der Mann, der als Jugendlicher aus Kasachstan nach Deutschland kam, hier nie wirklich angekommen, heißt es. Wegen seiner massiven Alkoholprobleme muss der Angeklagte, der von sich selbst behauptet, ganz normal zu sein, zunächst zur Entziehung. Wahrscheinlich die allerletzte Chance auf ein halbwegs normales Leben.