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Verordnung zum Tierschutz

Kommunen verstimmt über Erlass zu Fundtieren

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

In den Kommunen regt sich Widerstand: Es fehlt Geld, um die in einer neuen Verwaltungsvorschrift geforderte Betreuung von Katzen als Fundtiere zu stemmen.
Veröffentlicht:28.08.2020, 06:10

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Die neue Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Fundtieren sorgt bei den Kommunen in der Region für viel Katzenjammer und Unmut. Oberbürgermeister Silvio Witt habe im Städte- und Gemeindetag gegen die Verwaltungsvorschrift gestimmt, sagte der Neubrandenburger Ordnungsamtsleiter Jörg Schmiedel dem Nordkurier. Die Stadt sei mit der Art und Weise nicht einverstanden, „wie die Verwaltungsvorschrift mitten im Jahr über uns kommt“. Die Gemeinden seien damit finanziell und personell schlicht überfordert, betonte Jörg Schmiedel. Auch sei der Tierschutz eine kreisliche Aufgabe.

Anna Enenkel, Bauamtsleiterin in Friedland, pflichtete bei: „Wir waren sehr überrascht über die Entscheidung des Ministeriums.“ Im Friedländer Rathaus ist man ihren Worten nach „natürlich nicht begeistert, dass das Land wieder mal Aufgaben mit finanziellen Auswirkungen an die Kommunen abgibt“.

Tierschutz Grund für neue Verwaltungsvorschrift

Stein des Anstoßes ist die neue Fundtierverwaltungsvorschrift (VV Fundtiere), welche das Land Mitte Juni erlassen hat. Zur Freude vieler Tierfreunde sind vor allem aufgegriffene Katzen jetzt grundsätzlich Fundtiere, egal ob wild lebend oder Freigänger. Sie müssen jetzt wie etwa verlorene Handschuhe sechs Monate „aufbewahrt“ werden. Das Land begründet diese mit Tierschutzgründen. Auch werden die Städte, welche die Verordnung jetzt zähneknirschend umsetzen, dazu verpflichtet, für Kastration, Futter und sowie medizinische Behandlung der Katzen Sorge zu tragen.

Trotz der Empfehlung des Städte- und Gemeindetags zur Nicht-Umsetzung der FF Fundtiere werden die Kommunen wohl oder übel erst mal tätig. Christoph Ruchay vom Ordnungsamt Stargarder Land sagte: „Bringt ja auch nichts, dann schieben wir uns den Ball mit Veterinäramt vom Kreis nur weiter hin und her.“ Claudia Ellgoth, Ordnungsamtsleiterin Altentreptow, unterstrich, „Erlass ist Erlass und wir müssen ihn umsetzen.“ Ein ihren Worten nach entscheidender Vorteil: „Wir haben hier eine gute Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein und werden gemeinsam beraten, wie wir damit umgehen.“

Rund 700 wild lebende Katzen in Neubrandenburg

Im Neubrandenburg soll das Tierheim die Betreuung von Katzen übernehmen, die nach Hinweisen eingefangen oder übernommen werden. Nach Kastration und medizinischer Behandlung sollen wild lebende Katzen künftig an zentralen Futterstellen im Bereich der Hintersten Mühle oder der Bergstraße versorgt werden. Dafür werden laut VV Fundtiere pro Katze zwei bis drei Euro am Tag fällig. Hochgerechnet auf die geschätzt rund 700 Katzen in der Stadt würde sich das im Jahr nach den Worten Schmiedels auf eine halbe Million Euro summieren. „Wir fangen aber bei Null an“, sagte er. Sprich, nur wild lebende Katzen, die neu eingefangen werden, sollen zentral umgesiedelt werden. Die Kosten für die Versorgung sollen die Kommunen über das Finanzausgleichsgesetz erstattet bekommen. Trotzdem will die Stadt vorsichtshalber für das kommende Jahr 60 000 Euro zusätzlich für das Tierheim im Haushalt bereitstellen.

Ordnungsamtsleiter Schmiedel geht auch davon aus, dass die Tiere an den neuen Futterstellen bleiben. Die Zahl der Katzen, die dort von den Mitarbeitern der Hintersten Mühle betreut werden, beziffert der Behördenchef auf wenige Tiere bis zu 20. An Menschen gewöhnte Freigängerkatzen oder ausgebüxte Tiere sollen die Mitarbeiter des Tierheims mit ihrer Expertise von wild lebenden Tieren unterscheiden. Diese Tiere werden dann im Tierheim untergebracht in der Hoffnung, dass sich der Eigentümer meldet oder oder ein neuer Besitzer gefunden werden kann.