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Kommentar

Behördenversagen gefährdet den Rechtsstaat

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Ein in Neubrandenburg untergebrachter Afghane ist unrechtmäßig in sein Heimatland abgeschoben worden. Unser Autor sieht in der Sache gleich zwei Skandale.
Veröffentlicht:18.07.2018, 10:35

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Als der Fall Nasibullah S. gestern im Internet die Runde machte, dauerte es wenige Minuten, bis die ersten Kommentare auftauchten: Es sei doch gut um jeden, der außer Landes gebracht werde, Verfahren hin oder her.

Doch so einfach darf man es sich nicht machen. Wer stolz darauf ist, in diesem Land zu leben, sollte auch stolz darauf sein, dass es sich dabei um einen Rechtsstaat handelt. Und das heißt eben auch: Die Exekutive, also die Behörden, müssen ihr Handeln von der Judikative, also den Gerichten, überprüfen lassen. Sie dürfen keine vollendeten Tatsachen schaffen, während solche Prüfungen laufen.

Dass dies allein in den vergangenen Wochen in mindestens zwei Fällen eklatant nicht funktioniert hat, weil das Zusammenspiel der Behörden offenbar nicht richtig klappte, gibt Anlass zur Sorge.

Auch drei Jahre nach dem Krisenjahr 2015 scheitert unser Staat noch immer an der Administration der vielen Flüchtlinge im Land und ihrer Verfahren. Das ist der zweite Skandal hinter dem Skandal um Nasibullah S.