Was Verkehrssündern genau droht, zeigt der Bußgeldrechner des ADAC an.
eingangs die Kategorie des Verstoßes aus, also Geschwindigkeitsüberschreitung, dichtes Auffahren oder sonstige Zuwiderhandlungen. Dann klickt man sich durch die Angaben, bis am Ende die gesuchten Werte angezeigt werden. Als
gibt es auch eine tabellarische Gesamtübersicht mit vielen Erklärungen. Dort wählt man PDF-Dokument
Der ADAC weist aber ausdrücklich darauf hin, dass nur der Regelsatz berechnet wird. Besondere verschärfende Umstände wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder Voreintragungen blieben unberücksichtigt. Das gilt auch für Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen und eine Abweichung zugunsten des Betroffenen erlauben.
Ohnehin muss nicht immer ein Bußgeld gezahlt werden. Weniger schwerwiegende Verfehlungen sind mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro belegt, erklärt der Autoclub. Als sogenanntes Knöllchen wird die Verwarnung schriftlich angeboten und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Wer binnen dieses Zeitraum nicht zahlt, schlägt das Angebot aus und muss mit einem förmlichen Bußgeldverfahren rechnen.