StartseiteRegionalMüritz„Reichsbürger“ muss wegen Verfolgungsjagd vor Gericht

Vier Anklagepunkte

„Reichsbürger“ muss wegen Verfolgungsjagd vor Gericht

Waren / Lesedauer: 2 min

Im Februar lieferte sich ein Mann, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei von Waren nach Jabel. Dafür steht er bald vor Gericht. Ein Video von der Festnahme bleibt hingegen ohne Konsequenzen.
Veröffentlicht:12.11.2018, 18:02

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Gegen einen der beiden Brüder, die der Reichsbürger-Szene zugerechnet werden und die sich im Februar 2018 eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatten, wurde jetzt das Hauptverfahren eröffnet. Das erklärte jetzt Michael Stork, Richter am Amtsgericht Waren.

Dem 32-Jährigen werden gleich mehrere Dinge vorgeworfen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein sowie Körperverletzung. Eine Anklageschrift wurde erstellt, der Termin für eine Verhandlung vor dem Warener Amtsgericht steht aber noch nicht fest. Die könnte es voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres geben, so Stork gegenüber dem Nordkurier.

Keine Verhandlung gegen den Bruder

Die beiden Brüder hatten sich Ende Februar in Waren einer Verkehrskontrolle verweigert. Sie flüchteten vor der Polizei bis nach Jabel, wo sie von den Beamten gestellt werden konnten. Die Mutter der beiden Männer hatte von der Verhaftung ein Video gedreht, das anschließend im Internet auftauchte und dort für Aufsehen sorgte. Gegen den Beifahrer und Bruder des 32-Jährigen werde keine Anklage erhoben, so Stork.

Das Verfahren gegen die Frau, eine „Reichsbürgerin“ aus Jabel und Mutter des beschuldigten 32-Jährigen, wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht wurde dagegen inzwischen eingestellt. Das erklärte jetzt Beatrix Komning von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auf Nordkurier-Nachfrage.

Ermittlungen gegen Mutter eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gegen die Frau ermittelt, weil sie bei der Festnahme der Männer durch die Polizei besagtes Video gedreht hatte. Das Kunsturheberrecht regelt, dass man Bilder oder Videos von Personen, die dabei eine zentrale Rolle spielen – in diesem Fall die Polizisten – nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen darf. Weil man der Frau jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass sie selbst das Video ins Internet gestellt hatte, mussten im September die Ermittlungen gegen die Jabelerin eingestellt werden, so Komning.