StartseiteRegionalMüritzMarkus Meckel will die Verfassung ändern

30 Jahre Mauerfall

Markus Meckel will die Verfassung ändern

Waren / Lesedauer: 3 min

Es sei an der Zeit, das Grundgesetz auch auf dem Papier zu unserer Verfassung zu machen, schlug der einstige Bürgerrechtler aus Vipperow in Waren vor. Der Artikel 146 sollte gestrichen werden. Zum Begriff „Unrechtsstaat“ hat Meckel allerdings eine ganz eigene Meinung.
Veröffentlicht:18.10.2019, 08:01

Artikel teilen:

Wenn im kommenden Jahr das 30-jährige Jubiläum der Deutschen Einheit gefeiert wird, dann sei es Zeit für eine Änderung des Grundgesetzes, sagte Markus Meckel bei seiner Festrede zum 30-jährigen Wendejubiläum in der Warener Marienkirche. Seit 70 Jahren gibt es das Grundgesetz nun schon als deutsche Verfassung, seit 30 Jahren haben die Ostdeutschen ihre Erfahrungen damit gemacht, sagte er. Und es seien keine schlechten gewesen: Er kenne keine andere Verfassung, die er dem Grundgesetz vorziehen würde.

Das sei nicht unbedingt immer so gewesen. Der einstige Pfarrer von Vipperow, Bürgerrechtler und Mitbegründer der ostdeutschen SPD (damals noch SDP) war im März 1990 bei den ersten echten freien Wahlen der DDR in die Volkskammer und später in den Bundestag gewählt worden und war der letzte Außenminister der DDR. 1990 sei er dafür eingetreten, dass die Deutschen in Ost und West sich mit dem Grundgesetz befassen und neu darüber verhandeln, „um es nach intensiver Diskussion und möglicherweise einigen Änderungen als unsere gemeinsame Verfassung zu beschließen“, sagte Meckel. Das sehe er nach den Erfahrungen der vergangenen 30 Jahre heute anders. Zudem ist es seitdem geändert worden – beispielsweise hat die Große Koalition beschlossen, die Anerkennung von Kinderrechten hinzuzufügen.

„Unrechtsstaat” ist nicht eindeutig definiert

Weil sich das Grundgesetz als Verfassung bewährt habe, brauche man dessen Artikel 146 nicht mehr, in dem es heißt, dass das Grundgesetz nur so lange gelte, bis das deutsche Volk sich eine Verfassung gibt, sagte Meckel. Er schlage vor, „dass wir in einem Jahr, zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit, unser Grundgesetz zu unserer Verfassung machen und den Artikel 146 streichen.“

Der einstige Bürgerrechtler schaltete sich in Waren auch in die aufgeregte Diskussion um den Begriff „Unrechtsstaat“ für die DDR ein und rückte dabei einiges gerade. Dass die DDR eine Diktatur war, sei ja mittlerweile weitgehend anerkannt. Der Begriff „Unrechtsstaat“ aber sei eben nicht eindeutig definiert. Er könne ja nicht bedeuten, dass alles in diesem Staat gesprochene Recht Unrecht gewesen sei. Dann würden ja beispielsweise alle Ehen ungültig, oder damals ausgesprochene Strafen für Kriminelle müssten aufgehoben werden.

„Lasse mir mein Leben in der DDR nicht schlecht machen”

Er würde einen Staat Unrechtsstaat nennen, in dem wegen fehlender Gewaltenteilung die Herrschenden je nach ihrem Interesse in die Justizvollzüge eingreifen konnten und eingriffen, so Meckel. Wenn das aber die Definition wäre, dann wäre sowohl der NS-Staat als auch jeder kommunistische Staat ein Unrechtsstaat gewesen.

Doch müsse dann auch dem Missverständnis widersprochen werden, dass damit das Leben der DDR-Bürger ins Unrecht gesetzt werde. Im Gegenteil: Die Zumutungen an die Bürger seien besonders groß gewesen, die Bemühungen, ein anständiges Leben zu führen, seien starken Belastungen ausgesetzt gewesen. Das verdiene Respekt. „Ich jedenfalls lasse mir mein gelebtes Leben in der DDR nicht schlecht machen. Wir haben gelebt und geliebt, hatten unsere Freuden und Nöte. Es war unsere Jugend, an die ich mich älter werdend durchaus gern erinnere“, so der 67-Jährige. Das Leben in der Diktatur erschließe sich auch nicht, wenn man nur in den Kategorien Täter und Opfer denke. Schuld gebe es, wo immer Menschen miteinander leben – auch in der Demokratie.