Körperverletzung
Gerichtstermin in Waren geplatzt – Angeklagter mit Wohnmobil unterwegs
Waren / Lesedauer: 2 min
Ein Angeklagter aus Waren, der sich am Montag vor Gericht wegen einer Körperverletzung mit Unfallflucht verantworten sollte, ist nicht erschienen, weil er mit seinem Wohnmobil unterwegs ist. Das musste Richterin Alexandra Sprogode-Schwenke vom betreuten Wohnen des Mannes erfahren.
Dreist auf dem Behindertenparkplatz geparkt
Für den 86-jährigen Zeugen, der eine einstündige Fahrt von Mirow nach Waren aufnahm, ist das eine Zumutung, wie er dem Nordkurier sagte. In der Zeit, die er dann bei Gericht verbringe, sei seine schwerbehinderte Gemahlin allein. Außerdem wolle er endlich mit dem Vorfall abschließen.
Der Rentner war Opfer einer Körperverletzung geworden, nachdem er vor Monaten mit seiner schwer- und gehbehinderten Frau beim Einkauf bei einem Mirower Discounter den Angeklagten angesprochen hatte, der dort unerlaubt und ohne im Besitz eines Behindertenausweises mit seinem Wohnmobil dreist auf einem der zwei verfügbaren Behindertenparkplätze parkte. Als der Senior den Wohnmobilfahrer auf das unangemessene Besetzen des Parkplatzes ansprach und sich zur Seite drehte, um den Sonderausweis zu zeigen, der zum dortigen Parken berechtige, soll der Beschuldigte ihn mit einem Gehstock geschlagen haben. Er trug eine Platzwunde davon.
Seit Wochen nicht im betreuten Wohnen
Und nun sollte sich also der Angeklagte verantworten. Erst, als Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke beim betreuten Wohnen anrief, in dem der Beschuldigte üblicherweise wohnt, stellte sich heraus, dass dieser offenbar gegenwärtig die Weltgeschichte erkundet. Seit Wochen sei der Angeklagte nicht mehr in seinem Zuhause angetroffen worden, teilte die Richterin den verärgerten drei Zeugen mit, die sich für den Termin zum Teil extra von der Arbeit haben freistellen lassen.
Seit Wochen sei der Täter offenbar schon mit seinem Wohnmobil unterwegs. Aufenthaltsort unklar. Richterin Sprigode-Schwencke blieben in dieser Situation keine Handlungsoptionen. Da die Zeugen in diesem Fall nicht unter Abwesenheit des Beschuldigten gehört werden konnten, wurde die Sitzung verschoben – auf den 12. August.