StartseiteRegionalMüritzGericht verurteilt Pädophilen – der zeigt Reue

Vor dem Amtsgericht Waren/Müritz

Gericht verurteilt Pädophilen – der zeigt Reue

Waren / Lesedauer: 4 min

Ein 62 Jahre alter Mann legte über sechs Jahre eine Sammlung von über 8000 kinderpornografischen Bildern an. Dennoch lobt ihn der Richter beim Urteilsspruch.
Veröffentlicht:22.01.2020, 11:38

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Nervös nestelte der ältere Herr an seinen Sachen. Sichtlich aufgeregt blickt der Mann mit pädophilen Neigungen seinem Verhandlungstermin vor dem Warener Amtsgericht entgegen. Dass sein Verhalten falsch war, sieht er ein.

Denn der 62-Jährige aus Malchow begehrt Kinder. Auf Bildern in verschiedensten Stellungen und in sexuell eindeutigen Posen erregen sie seine Fantasie. Seit Jahren. Er weiß, wie falsch dieses Gefühl der Lust ist. Er schämt sich für diese Neigung – und doch handelte er jahrelang zur Befriedigung seiner Gelüste. Doch am 23. Mai 2018 bekam er „den Arschtritt, den ich brauchte“, erklärte der Angeklagte vor Richter Manfred Thiemontz. Damals wurde die Wohnung des Malchowers durchsucht. Verlassen haben sie die Beamten mit „reicher Beute“: Auf mehreren Speichersticks, Festplatten, einer Kamera und einem Laptop befanden sich mehr als 8000 kinderpornografische Bilddateien. Ein 122-seitiges Sonderheft neben der Gerichtsakte zeigt einige dieser Fotos.

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Acht Bilder mit einigen der schlimmsten Motive sind angeklagt, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Über eine Zeit von sechs Jahren hat der Beschuldigte diese Sammlung angelegt, räumte er reuig vor dem Gericht ein. Es handelt sich Bilder von vorwiegend zehn- und elfjährigen Mädchen. Die Vernunft, sich diese Fotos nicht anzusehen, habe lange dem Trieb unterlegen, sich immer neue zu beschaffen.

Und nicht nur das. Ermittler konnten ihm nachweisen, dass der Angestellte sogar im Juli 2017 – also ein Jahr vor der Wohnungsdurchsuchung – zwei eindeutige Fotos selbst ins Internet geladen hatte. Bilder, bei denen der Blick des Betrachters unausweichlich durch die entwürdigende Stellung auf die Intimzonen der Mädchen gelenkt werde, erklärte die Staatsanwältin in der Anklage. Warum er diese zwei Bilder für eine Internetgemeinschaft hochgeladen hat und ob er diese selbst gemacht hat, darauf antwortete der Mann nicht und begründete dies mit einer fehlenden Erinnerung.

Seit zwei Jahren fährt der Angeklagte zur Therapie

An andere Sachverhalte dagegen kann sich der kinderlose und geschiedene Angeklagte sehr gut zurückerinnern. Etwa, dass er sich nach der Polizeidurchsuchung prompt therapeutische Hilfe beim Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gesucht hat. Selbstständig, ohne gerichtliche Anweisung. Noch im Juni 2018 habe er Kontakt zu einem Therapeuten aufgenommen. Der bestätigte seine pädophile Neigung. Seit November 2018 besucht er zusätzlich eine Gruppentherapie, damit er für seine Neigung keine realen Kinder missbraucht. Die Angst, dass sein pädophiler Trieb ihn genau dorthin führt, hegte er schon einige Jahre, obwohl der 62-Jährige vor Richter Thiemontz beteuerte, dass er keinerlei sexuelles Interesse an Missbrauch von Kindern in der Realität habe. „Außerdem vermeide ich Strandbesuche und jegliche Art von FKK“, sagte er.

Stünde er Kindern im bevorzugten Alter gegenüber, entwickele er keinerlei sexuelle Gefühle. Der Fokus richte sich nach seinen Worten ausschließlich auf Fotos. Glaubhaft versicherte er dem Gericht sein Bemühen, die pädophile Neigung in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grund besuche er seit zwei Jahren die Therapie. Alle zwei Wochen muss er dafür nach Stralsund fahren. Dort müsse er als Ex-Konsument unter anderem sogenannte Täterbriefe an die Opfer schreiben, die ihren Körper nicht freiwillig für kinderpornografische Aufnahmen hergegeben haben.

„Für jedes einzelne Bild wurde ein Kind missbraucht“, begründete die Staatsanwältin, warum sie trotz günstiger Sozialprognose für eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, plädierte. Dass das Gericht letztlich nicht der Argumentation seiner Pflichtverteidigerin folgte, dem Malchower eine Geldstrafe von 6000 Euro aufzuerlegen, begründete Richter Thiemontz mit der enormen Bildanzahl.

Der Richter zeigte sich trotz allem vom Angeklagten beeindruckt. „So ein Eigenengagement von so einem Angeklagten habe ich hier vor Gericht noch nie erlebt“, würdigte Manfred Thiemontz den Malchower für seine umgehende, eigenständige Suche nach einer Therapie. Diese muss er laut Gericht mindestens noch ein Jahr fortsetzen. Und darüber hinaus zwei Jahre beweisen, dass er ohne kinderpornografische Bilder leben kann. Ein neuerlicher Vorfall würde sonst dafür sorgen, dass er seine viermonatige Freiheitsstrafe hinter Gittern verbringt.