StartseiteRegionalMüritzBank beharrt auf Forderung gegen kranken Unternehmer

Schulden vor Gericht

Bank beharrt auf Forderung gegen kranken Unternehmer

Waren / Lesedauer: 2 min

Beruflich gescheitert und psychisch krank: Ein Mann, der vor dem Amtsgericht Waren zur Güte einen Kompromiss für seine Bankschulden anbot, bleibt auch künftig auf seinen Schulden sitzen.
Veröffentlicht:19.12.2019, 05:48

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Dass er seine Schulden bei der DB Privat- und Firmenkundenbank – einer 100-prozentigen Tochter der Deutschen Bank – zum „Preis“ von 100 Euro hinter sich lassen und sich selbst auf einen persönlichen Neuanfang konzentrieren kann, scheint dem älteren Beklagten nicht vergönnt zu sein. Denn der Vorschlag zur Güte, vorgebracht vor dem Warener Amtsgericht, wurde vom Kläger, der DB Privat- und Firmenkundenbank, abgelehnt. Die beharrt darauf, dass ein einst bestandenes Konto im Minus ausgeglichen wird. Dass der einstige Selbstständige in finanzieller Hinsicht keine großen Sprünge machen kann, betonte der Mann vor Gericht mehrmals. Eine eidesstattliche Versicherung bestätigte bereits seine Mittellosigkeit.

Ein tiefer Fall in fünf Jahren

Vor fünf Jahren sahen die Zeiten für ihn noch viel besser aus, aber „jetzt bin ich berufsunfähig“, klärte der Mann Michael Stork, den Richter am Warener Amtsgericht und den Vertreter der Klägerseite auf. Verantwortlich dafür sei eine psychische Erkrankung, an der er nun seit längerem leide. Ärztliche Gutachten würden dies bestätigen.

„Es ist fraglich, ob ich damals schon geschäftsunfähig war“, reagierte er auf den Vorwurf, das bei der DB geführte Girokonto bis zum Oktober 2018 über Wochen überzogen zu haben. Mit über 1000 Euro stand er schließlich in der Kreide. Ausgeglichen hat er das dicke Minus auf dem Konto bis heute nicht. „Ich bin mittellos, habe nichts“, erklärte der Beklagte. Es gebe für ihn keine Existenzabsicherung in Form von Arbeitslosengeld. Das passiert, wenn ein Selbstständiger nicht in eine Arbeitslosenversicherung einzahlt.

Richter sieht keinen Spielraum

Egal, wie Mitleid erregend die vorgebrachte Äußerung auch klang, die Bank beharrte auf das Begleichen des Minus-Betrages. Selbst auf die angefallenen Dispo-Zinsen in Höhe von knapp 35 Euro wollte man nicht verzichten. Kein Entgegenkommen in Sicht. Schon gar nicht, als der Beklagte einen Kompromiss vorschlug: „Ich biete eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an, wenn mir meine Verwandten das Geld geben“, wenn damit die Gesamtforderung gegen ihn erledigt sei. Die Bank lehnte ab. Richter Stork sandte zwar einen mitleidigen Blick zum Beklagten, könne aber nicht viel tun. „Ich prüfe hier nur, ob ein Anspruch besteht“, erklärte Stork. Und der Anspruch der Bank besteht. Milde könnte nur das Kreditinstitut selbst walten lassen.

Unzufrieden mit dem Urteil, akzeptierte der ehemalige Selbstständige sein Schicksal zähneknirschend. Aber nur, weil er mit weiteren Einsprüchen die eigene Kostenspirale immer weiter nach oben treiben würde.