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Aqua Regia Park

90-Millionen-Investor lässt die Stadt Waren warten

Waren / Lesedauer: 2 min

Wie weiter beim Aqua Regia Park? Das entscheiden Warens Stadtvertreter am Mittwoch. Gregor Schmidt hat die Finanzierung bisher aber nicht vorgelegt.
Veröffentlicht:15.01.2019, 05:56

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Lässt Aqua-Regia-Park-Investor Gregor Schmidt auf seine Worte nun auch Taten folgen? Wenn sich Warens Stadtvertreter am Mittwoch zur ersten Sitzung im neuen Jahr treffen, soll eigentlich eine prüfbare Finanzierung für das 90-Millionen Projekt auf dem Tisch liegen. Doch diese fehlte laut Auskunft aus dem Rathaus am Montag noch.

Gregor Schmidt selbst hatte bei der Stadtvertretersitzung am 11. Dezember versprochen, Warens Bürgermeister innerhalb von nur einer Woche die gewünschten Papiere zu schicken. Doch statt der Finanzierung zeigte er in einem Schreiben an Norbert Möller (SPD) mögliche Schadensersatzforderungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro an.

Die Finanzierung als Bedingung

Auf einer Dringlichkeitssitzung am 27. Dezember folgte die Mehrheit einem CDU-Antrag, dass der Optionsvertrag, der dem Investor das Grundstück reserviert, bis zur nächsten Stadtvertretersitzung am 16. Januar verlängert wird. An die erneute Verlängerung war aber eine Bedingung geknüpft, nämlich die Finanzierung.

Das bekräftigte Norbert Möller auch noch einmal in einem Schreiben, dass er gleich nach der Sitzungan Schmidt schickte. In dem Schreiben bittet Möller, den Investor, die Unterlagen schnellstmöglich vorzulegen, damit das Projekt weitergeführt werden könne.

Ein Ordnungsverstoß, aber nicht rechtswidrig

Auf diesen Brief gab es jedoch bis Montag keine Reaktion von Gregor Schmidt. Es seien auch keine Unterlagen bei der Verwaltung eingetroffen, informierte Stadtsprecherin Stefanie Schabbel auf Nordkurier-Anfrage.

Was passiert also, wenn die CDU-Forderung nicht erfüllt wird? Möglicherweise nicht viel, weil es ja auch einen mehrheitlichen Beschluss gab, den Optionsvertrag bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Allerdings wurde dieser Antrag von Bürgermeister Norbert Möller selbst gestellt und könnte damit rechtswidrig und daher ungültig sein. Denn Stadtvertreter Toralf Schnur (FDP) vertritt die Rechtsauffassung, dass der Bürgermeister nicht berechtigt ist, während der laufenden Sitzung Anträge zu stellen und ließ den Fall von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises prüfen.

Am Montag bekam Schnur mitgeteilt, dass Möller als hauptamtlicher Bürgermeister kein Antragsrecht besitzt, es sich damit bei dem Antrag um einen Ordnungsverstoß handelt, der aber nicht zur Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses führt. Damit bleibt das Grundstück weiter reserviert.