StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizGericht weist Klage zu Zwangsräumung in Salem ab

Prozess

Gericht weist Klage zu Zwangsräumung in Salem ab

Salem / Lesedauer: 2 min

Ein Jahr ist es her, dass Salemer Anwohner von der Polizei abgeführt wurden, weil sie die Zufahrt zum Wiesengrund blockierten. Jetzt musste das Amtsgericht klären, ob eine solche Vollstreckung überhaupt rechtens war.
Veröffentlicht:15.10.2019, 14:46

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Das Schild an der Zufahrt zum Salemer Wiesengrund verspricht immer noch freie Durchfahrt bis zur Baustelle. Doch von Bauarbeiten ist auch ein Jahr nach der spektakulären Räumung des schmalen Weges zwischen zwei Grundstücken an der Dorfstraße immer noch nichts zu sehen. Die Bilder von Polizisten, die zwei Anwohnerinnen abführten und in Gewahrsam nahmen, hatten im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Doch war diese Zwangsräumung überhaupt rechtens? Salem/Malchin.

Mit dieser Frage musste sich am Dienstag das Amtsgericht Demmin befassen. Anlass war eine Klage der Salemerin Renate Hildebrandt, die davon ausgeht, dass zumindest ein Stück der Wiesengrund-Zufahrt zu ihrem Grundstück gehört, auf das nun nicht einfach ein öffentlicher Weg oder eine Erschließungsstraße gebaut werden dürfe.

Die Salemerin beruft sich auf ein Gespräch im August des Jahres 2008, bei dem ihr der damalige Bürgermeister Jörg Lange zugesichert habe, dass der B-Plan „Am Wiesengrund“ wieder aufgehoben werden sollte. „Die Bauwilligen hatten sich andere Grundstücke genommen. Der B-Plan war sehr fehlerhaft, deshalb hat ihn die Gemeinde dann auch zurückgezogen“, sagte Renate Hildebrandt am Dienstag vor Gericht. Doch hatte die Stadt damit tatsächlich einen Vollstreckungsverzicht erklärt?

Stadt hat die Zuordnung abgewartet

An ein solches Gespräch konnte sich Malchins Ex-Bürgermeister, den das Gericht am Dienstag als Zeugen geladen hatte, nicht erinnern. „Wir wollten als Stadt permanent Wohnbauland schaffen. Da kam eine Rückabwicklung des B-Plans für mich nicht in Frage“, sagte Lange im Zeugenstand. Allerdings seien die Baupläne für einige Jahre nicht weiter verfolgt worden, weil der Wiesengrund noch Eigentum der Bundesrepublik war und damit noch nicht der Stadt gehörte. Die Stadt habe also erst einmal das Zuordnungsverfahren abgewartet.

Von einem Vollstreckungsverzicht, von dem Renate Hildebrandt sprach, wollte aber auch der damalige Rechtsamtsleiter der Stadtverwaltung, Jochen Banek, nichts wissen, als er am Dienstag ebenfalls vor dem Amtsgericht als Zeuge aussagte.

Der Richter wies die Klage der Salemerin schließlich ab. Die Räumung der Zufahrt vor einem Jahr dürfte damit rechtens gewesen sein, auch wenn einige Bewohner an der Dorfstraße damit weiter hadern. Der Bau der Erschließungsstraße, über die das Gericht am Dienstag nicht zu entscheiden hatte, sei derweil weiter in Vorbereitung, teilte die Stadtverwaltung mit. Wann am Wiesengrund aber tatsächlich die ersten Bauarbeiten starten, ist weiterhin ungewiss.