StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizBootshauskolonie in Teterow bleibt wohl ganz privat

Vermietung nicht gestattet

Bootshauskolonie in Teterow bleibt wohl ganz privat

Teterow / Lesedauer: 2 min

Die Debatte um die Nutzung von Bootshäusern in Teterow geht in die letzte Runde. Und wie es aussieht, werden sich die Häuser nicht mehr für Touristen öffnen.
Veröffentlicht:16.06.2020, 16:30

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Es gibt ganz offensichtlich kein Rütteln – daran, dass die Vermietung von Bootshäusern in der Bootshauskolonie I in Teterow untersagt ist. „Die Stadt lutscht das Ermessen aus, wo es möglich ist. Aus Bootsschuppen werden Bootshäuser, aber keine Ferienhäuser“, konstatierte Bürgermeister Andreas Lange (parteilos) am Montagabend im Hauptausschuss.

Bevor die Stadtvertreter in der kommenden Woche mehrere Beschlüsse rund um die Bootshauskolonie in Papier und Tüten bringen sollen, wurde in den Ausschüssen noch einmal diskutiert. Da geht es um eine Änderung des Flächennutzungsplanes, um aus dem bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenen Areal ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bootshauskolonie I“ zu machen. Da geht es aber auch um die Abwägung von Stellungnahmen zum Bebauungsplan für eben jenes Sondergebiet. Knackpunkt ist die gewerbliche Vermietung von Bootshäusern an Urlauber. Zwar sollen nur drei der 32 Hauseigentümer vermieten, in einer vereinsinternen Befragung im vergangenen Jahr hatte sich aber eine Mehrheit von 62  Prozent dafür ausgesprochen, Vermietungen grundsätzlich zuzulassen.

Keine Nutzungsänderung beantragt

Zum jetzt vorliegenden B-Plan gab es 14 private Stellungnahmen pro Vermietung, die aber nicht berücksichtigt werden. Eine illegal eingeführte Nutzung legal fortzuführen sei geprüft und verworfen worden, hieß es dazu im Hauptausschuss. Die gewerbliche Vermietung sei rechtlich unzulässig. Die, die eine Fremdvermietung angeboten haben, hätten versäumt, eine Nutzungsänderung zu beantragen, sie tun etwas Illegales, hatte Planer Uwe Czierlinski auch schon im Fachausschuss für Verkehr, Tourismus und Umwelt erklärt. Er verwies noch einmal auf immissionsschutzrechtliche und ordnungsrechtliche Gründe, darauf, dass Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Familienangehörigen und auch Freunden könne man sein Bootshaus zur Verfügung stellen, einem wechselnden Personenkreis zu touristischen Zwecken gegen Geld nicht. Da fordert der Landkreis Rostock als Aufsichtsbehörde eine explizite Untersagung.

Rechtsstreit war Auslöser

Dass sich die Stadt Teterow überhaupt mit einem B-Plan für die Bootshauskolonie I befasst, resultiert aus einem Rechtsstreit eines Bootshausbesitzers. Es ging um bauliche Veränderungen, gegen die die Bauaufsicht des Landkreises Rostock Einspruch eingelegt hatte. Nach Auffassung der Behörde hätte der Bauherr dem Charakter der Kolonie nicht Rechnung getragen. Bei einem Vor-Ort-Termin wurden an weiteren Häusern bauliche Abweichungen festgestellt. Nur in zwei Fällen hätten Genehmigungen vorgelegen. Mit Hilfe des B-Plans soll jetzt ein rechtskonformer Zustand hergestellt werden. Das hatte das Gericht eingefordert und der Stadt eine Frist bis 2020 eingeräumt.

In den Ausschüssen stimmten die Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner mehrheitlich für die vorliegenden Pläne.