StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizAbfallentsorgung nur noch mit Ausweis

Digitaltechnik zieht auf Wertstoffhöfen ein

Abfallentsorgung nur noch mit Ausweis

Teterow / Lesedauer: 2 min

Die Digitalisierung dringt jetzt auch auf die Wertstoffhöfe der Region vor. Die Erfassung der angelieferten Abfälle soll damit vereinfacht werden.
Veröffentlicht:19.07.2019, 15:35

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Ab August werden sich die Bürger auf etliche Neuerungen einstellen müssen, wenn sie ihre Abfälle auf die Wertstoffhöfe der Region bringen. Wie der Landkreis Rostock ankündigt, hält dort digitale Technik Einzug. Mit Hilfe mobiler Erfassungsgeräte werden künftig die Herkunft, Art und Menge der angelieferten Abfälle sowie deren Ausgang und Verwertung erfasst, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Muss man also künftig seinen Personalausweis vorlegen, bevor man etwas entsorgen kann? Das bestätigt der Kreissprecher. „Erfasst wird, wer was woher anliefert. Wenn Frau oder Herr Mustermann aus einer Gemeinde drei Liter alten Lack zum Wertstoffhof bringt, wird das erfasst. Bauschutt würde in Kubikmetern und Elektroschrott in Stückzahl aufgenommen.“ Digital dokumentiert werde ebenfalls alles, was den Hof verlässt, sei es zur Verwertung oder Entsorgung.

Da werden sich die Kunden wohl auf längere Wartezeiten einstellen müssen. Denn einfacher wird die Abfertigung unter diesen Bedingungen offenbar nicht. Das räumt der Kreis zumindest in der Anfangszeit ein. Um zu vermeiden, dass dies ein Dauerproblem wird, bietet man den Bürgern an, eine Kundenkarte zu erwerben. Dafür werden die Personalien nur einmal erfasst, sodann erfolgt die Dokumentation elektronisch. Das allerdings wirft neue Fragen auf. Was passiert mit den erfassten Daten? Droht hier der Bürger für die Behörde völlig gläsern zu werden? Das weist der Kreissprecher zurück. Die Daten würden zwar auf den Servern des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft gespeichert. Aus dem Abfallregister werden sie aber nach drei Jahren gelöscht, alle anderen fiskalisch relevanten Daten nach zehn Jahren. „Kundendaten werden zehn Jahre nach Ende der Kundenbeziehung gelöscht. Sie werden ausschließlich für die Zwecke der Abfallwirtschaft gespeichert und verwendet, sie werden nicht weiterverarbeitet oder mit anderen Datensätzen verknüpft“, versichert die Kreisverwaltung.

Nebeneffekt für den Betreiber

Hintergrund für diese umfangreiche Dokumentation sei das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es schreibe die Führung eines Abfallregisters vor. Die elektronische Registerführung erleichtere das. Mittels der Digitaltechnik erübrige sich die handschriftliche Aufnahme und Ablage der Personen-, Abfall- und Wertstoffdaten in Papierform in Ordnern in einem Archiv. Ebenso entfalle der Papieraufwand bei der Kundenbetreuung. Die digitale Erfassung erspare somit kostenintensive Arbeitszeit und Kosten für Papier und Lagerung.

Einen Nebeneffekt nimmt der Betreiber dann auch noch mit. „Es wird auch sichergestellt, dass ausschließlich die berechtigten Kunden aus dem Landkreis Rostock die Wertstoffhöfe nutzen und Abfallentsorgung aus Nachbarregionen nicht mitzahlen müssen“, macht Thomas Buske, Leiter des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, deutlich.